Gesetzentwurf für HOAI-Novelle liegt vor
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Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Neufassung der Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vorgelegt. Nachdem der erste Entwurf im vergangenen Jahr für Diskussionen gesorgt hatte, hat das Ministerium nun seine Vorschläge überarbeitet und nach eigenen Angaben vereinfacht. Die Beschlussfassung im Bundeskabinett ist für Ende April vorgesehen. Danach durchläuft der Gesetzentwurf den Bundesrat. Wenn der Entwurf angenommen wird, könnte die neue HOAI bereits im Sommer verabschiedet werden.
Neue HOAI: Beratungsleistungen frei verhandelbar
Dem Gesetzentwurf zufolge soll die Honorarfestsetzung künftig von den tatsächlichen Baukosten abgekoppelt werden. Stattdessen werden die Baukosten, die sich aus der Entwurfsplanung ergeben, zugrunde gelegt. Mit dem neuen Berechnungssystem sollen laut Ministerium "Anreize zum kostengünstigen und qualitätsbewussten Planen und Bauen" geschaffen werden.
Der Staat will in der neuen HOAI nur noch die Honorare für die Planung regeln. Beratungsleistungen von Architekten können künftig frei vereinbart werden. Außerdem sollen verbindliche Stundensätze abgeschafft werden. Das bringe "mehr Vertragsfreiheit und bessere Anreize für wirtschaftlich vernünftiges Kalkulieren der Büros", heißt es aus dem Wirtschaftsministerium.
