Immobilienkauf über den Makler

- Immobilienkauf über Makler
- Maklerprovision fällig
- Anspruch auf Provision
Bei erfolgreicher Immobilien-Vermittlung zwischen Käufer und Verkäufer durch einen Makler wird eine Maklerprovision fällig. Diese reicht je nach Bundesland von 3,57 bis 7,14 Prozent des Kaufpreises. Wann Käufer die Provision zahlen müssen und auf welche Leistungen sie einen Anspruch haben, listet die Zeitschrift Finanztest in ihrer Januar-Ausgabe auf.
Anspruch auf Maklerprovision
Grund1lage des Anspruchs auf Provision für den Makler ist der Maklervertrag. Er muss dem Immobilienkäufer ein Angebot gemacht haben, aus dem klar ersicht1lich ist, wie hoch die Provision ausfällt, wann sie fällig wird und wer sie zahlt. Der Käufer muss das Angebot angenommen haben. Das tut er, wenn er beim Makler nach weiteren Leistungen fragt. Bei Vertrags1abschluss bekommt der Makler dann sein Geld - egal ob er viel oder wenig dafür tun musste.
meineimmobilie-Tipp
Maklerkosten für das Vermitteln
- eines neuen Mieters sind sofort abziehbare Werbungskosten;
- eines Baudarlehens bei Erstfinanzierung oder Umschuldung sind sofort abziehbare Finanzierungskosten;
- eines unbebauten Grundstücks sind Anschaffungskosten des Grund und Bodens;
- eines Haus- oder Wohnungskaufs sind Anschaffungskosten eines bebauten Grundstücks (einer Eigentumswohnung).

