Immobilienwert

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Der Immobilienwert ist das Ergebnis einer Wertermittlung, die – sofern sie sich an den gültigen Richtlinien orientiert – auf vorhandenem Datenmaterial in der Regel der Gutachterausschüsse und diversen Korrekturfaktoren einen angemessenen Preis, den Verkehrswert, einer Immobilie berechnet.
Inhalte zum Thema

Foto: Haufe
Als Immobilieneigentümer zahlen Sie Jahr für Jahr Grundsteuer. Bemessen wird sie nach den so genannten Einheitswerten, also uralten, längst nicht mehr zeitgemäßen Daten über den Grundstückswert. Jetzt ist eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig, ob das statthaft ist. Noch 2011 soll darüber entschieden werden. Lesen Sie hier, was Sie schon jetzt tun können, um vom schwebenden Gerichtsverfahren zu profitieren.

Foto: obs/ Franz Kaldewei GmbH & Co. KG
News: Auch Häuser kommen in die Jahre. Doch mit regelmäßigen Modernisierungsmaßnahmen können Vermieter und Hausbesitzer den Wert der Immobilie langfristig erhalten oder sogar steigern.

Foto: Pixelio.de/ Lutz Schneider
News: Entspannungs- oder Spieloase: Des Deutschen liebste Zweitwohnung ist ganz klar der Garten. Und deshalb steckt der Immobilienbesitzer dort viel Liebe, Zeit und Geld rein. Tipps zu den neuesten Gartentrends.

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Noch bevor der Herbst den Sommer ablöst, wollen viele Hausbesitzer ihr Eigenheim dick für den Winter verpacken. Eine neue Fassadendämmung muss her, und rundherum stehen immer noch die Gerüste.

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Die energetische Modernisierung wird aktuell ständig diskutiert. Das Haus auf Vordermann bringen: Das lohnt sich auch finanziell. Denn die Einsparung der Energiekosten refinanzieren die Investition schon nach wenigen Jahren.

Foto: Jörg Stroisch
(München/Planegg, 10. Juni 2010) ? Nach langer Verzögerung tritt am 01. Juli 2010 die neue Immobilienwertermittlungsverordnung ? kurz ImmoWertV ? in Kraft. In vielen Details ergeben sich dadurch Veränderungen bei der Bewertung von Immobilien. Das ImmoWert-Tool von meineimmobilie.de berücksichtigt pünktlich zur Inkraftsetzung die Veränderungen. Erst am Jahresanfang gestartet, wurde das kostenlose ImmoWert-Tool bereits von über 5.000 Nutzern für insgesamt mehr als 7.000 Bewertungen verwendet.

Foto: Jörg Stroisch
(München/Planegg, 11.01.2010 - Immobilien gelten als beliebte Altersvorsorge. Doch nicht immer sind sie wertbeständig, denn im Laufe der Jahre verliert eine Immobilie immer mehr an Wert. Dafür sind verschiedene Faktoren verantwortlich, die sich zudem von Kommune zu Kommune unterscheiden. Für Immobilienbesitzer und -käufer ist es deshalb interessant, den tatsächlichen Marktpreis einer Immobilie zu kennen. Professionelle Immobiliengutachter ermitteln diesen ausführlich und teuer. Eine kostenlose Alternative zur Erstbewertung bietet jetzt ein neuer Rechner, das ImmoWert-Tool von meineimmobilie.de, dem Immobilienportal für Vermieter und Immobilienbesitzer.
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Es gibt zahlreiche Situationen, in denen Immobilieneigentümer, -nutzer und -interessenten eine Antwort auf die Frage benötigen, was ihre Immobilie eigentlich wert ist. Dies kann zum Beispiel bei einem Erwerb, einer Veräußerung, einer Beleihung, einer Ehescheidung und einer Erbauseinandersetzung der Fall sein.

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Ein Nießbrauchs- oder Wohnrecht räumen viele Eheleute ihrem Partner lebenslang ein. Entweder als Schenkung zu Lebzeiten. Oder, noch verbreiteter, als Nachlass im Rahmen ihres Testaments. Eine kluge Lösung: Dann können die erbenden Kinder den Partner nicht einfach aus dem Haus vertreiben. Und in vielen Fällen lässt sich dadurch Erbschaftsteuer sparen. Das heißt aber nicht, dass Nießbrauch und Wohnrecht steuerlich gesehen einfach ignoriert würden. Vielmehr werden sie als gegebenenfalls steuerpflichtige Schenkung oder steuerpflichtiges Erbe eingestuft. Wenn Sie schon immer mal wissen wollten, wie Nießbrauch und Wohnrecht steuerlich behandelt werden und was rechtlich gesehen der Unterschied zwischen den beiden Begriffen ist: Hier finden Sie die Antwort.

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Auf den Verkehrswert, den das Finanzamt als Grundlage für die Erbschaftsteuer ansetzt, sollten Sie sich nie verlassen. Angenommen, Sie erben die Immobilie von Ihrem Bruder. >br> Schon flattert der Steuerbescheid ins Haus - und Sie fallen fast um: Für diese "Bruchbude" hat das Finanzamt einen Verkehrswert von 800.000 Euro angesetzt. 25 Prozent davon will der Fiskus als Erbschaftsteuer haben, das sind stolze 200.000 Euro. Was tun?

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Wer im Alter zwar eine Immobilie, aber kaum eine Rente besitzt, kann sich über den Rentenkauf finanziell absichern: Die Immobilie verkaufen und dafür eine monatliche Rente mit Wohnrecht bekommen. Für Käufer ist dieses Modell ebenfalls günstig, denn die Finanzierung läuft in Monatsraten und kann deshalb auch ohne Kredit bewältigt werden.

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Bei Zwangsversteigerungen können zum Teil wertvolle Immobilien unter den Hammer kommen. Auch Laien dürfen mitbieten, doch sie sollten gut vorbereitet sein. Denn nur wer sich wirklich auskennt, kann bei Zwangsversteigerungen ein Immobilienschnäppchen machen.

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Prognostisch zieht die Anzahl der Zwangsversteigerungsobjekte 2010 wieder leicht an. Wenn das Haus unter den Hammer kommt, stellt sich auch die Gretchenfrage rund um den Wert, kommentiert Jörg Stroisch.

Kommunen machen es, aber auch Kirchengemeinden: Sie verkaufen ihre Ländereien nicht, sondern leihen diese aus. Oft für 99 Jahre: Der "Käufer" erwirbt für diesen Zeitraum ein Erbbaurecht mit verschiedenen Pflichten und Rechten.

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Der Wert eines Grundstücks wird am besten ermittelt, indem andere Immobilien zum Vergleich herangezogen werden. In der Wertermittlung nennt sich dieses Verfahren das Vergleichswertverfahren.

Die Grundsteuer ist nach der Betriebskostenverordnung umlagefähig. Das gilt ...