Immobilienverkauf

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Der Immobilienverkauf ist das Veräußern einer Immobilie an eine andere natürliche oder rechtliche Person. Nach dem Verkauf wechselt dann der Käufer anstelle des Verkäufers als Eintragung im Grundbuch in Abteilung 1.
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Beim Immobilienverkauf hängt der Preis des Objekts stark von der Marktsituation ab. Mit kleinen Investitionen kann der Verkaufspreis bei einer gebrauchten Immobilie auch bei schlechter Marktlage noch gesteigert werden.

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News: Private Eigentümer verkaufen eher selten Immobilien. Diese Unerfahrenheit kann jedoch dazu führen, dass die Zielgruppe nicht auf Inserate reagiert, das Objekt weit unter Wert verkauft wird oder etwa der Kaufvertrag rechtlich undicht ist.

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News: Die Chancen stehen gut für einen Immobilienverkauf zu einem angemessenen Preis. Doch nicht allein die wirtschaftlichen Umstände tragen zum Verkaufserfolg bei: Wer überhöhte Preisvorstellungen hat oder seine Anzeige zu reißerisch formuliert, wird seine Immobilie meist nur unter Wert los.

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Aufgepasst beim Verkauf eines geerbten Hauses: Wenn Sie vorher Ihre Miterben ausgezahlt haben, fällt womöglich auf einen Teil des Verkaufsgewinns Spekulationsteuer an. Das geht aus einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs hervor. Lesen Sie hier, warum diese Entscheidung teuer werden kann.

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Wer eine nicht selbst genutzte Immobilie innerhalb von 10 Jahren verkauft, muss den Gewinn mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Aber was genau ist der Gewinn? Lesen Sie im Folgenden mehr zur Berechnung.
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Es gibt zahlreiche Situationen, in denen Immobilieneigentümer, -nutzer und -interessenten eine Antwort auf die Frage benötigen, was ihre Immobilie eigentlich wert ist. Dies kann zum Beispiel bei einem Erwerb, einer Veräußerung, einer Beleihung, einer Ehescheidung und einer Erbauseinandersetzung der Fall sein.

Wenn der Vermieter mit im Haus wohnt, darf er dem Mieter in manchen Fällen ohne Angabe von Gründen kündigen. Das Sonderkündigungsrecht gilt allerdings nur in Zweifamilienhäusern.

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Nicht alles, was ein Verkäufer beim ersten Gespräch über eine Immobilie erzählt, muss der Wahrheit entsprechen. Deshalb ist es sinnvoll, ein Haus oder eine Wohnung vor Unterzeichnung des Vertrags genau unter die Lupe zu nehmen und eine Immobilienbewertung durchzuführen.

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Wer seine Eigentumswohnung vermietet, wird deshalb nicht unbedingt reich. Auf den Eigentümer kommen monatlich laufende Kosten zu, die er nur zum Teil auf den Mieter umlegen kann.

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Ein Nießbrauchs- oder Wohnrecht räumen viele Eheleute ihrem Partner lebenslang ein. Entweder als Schenkung zu Lebzeiten. Oder, noch verbreiteter, als Nachlass im Rahmen ihres Testaments. Eine kluge Lösung: Dann können die erbenden Kinder den Partner nicht einfach aus dem Haus vertreiben. Und in vielen Fällen lässt sich dadurch Erbschaftsteuer sparen. Das heißt aber nicht, dass Nießbrauch und Wohnrecht steuerlich gesehen einfach ignoriert würden. Vielmehr werden sie als gegebenenfalls steuerpflichtige Schenkung oder steuerpflichtiges Erbe eingestuft. Wenn Sie schon immer mal wissen wollten, wie Nießbrauch und Wohnrecht steuerlich behandelt werden und was rechtlich gesehen der Unterschied zwischen den beiden Begriffen ist: Hier finden Sie die Antwort.

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Topstory: Die Zinsen sind niedrig, die Immobilie darüber hinaus wieder gefragt: Es ist also der richtige Zeitpunkt für den Immobilienkauf. Allerdings schützt die generelle Marktlage nicht vor falschen Entscheidungen. Denn die Tücke liegt im Detail.

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Wer im Ausland eine Immobilie kaufen will, muss sich vorab noch genauer informieren als bei einem Erwerb in Deutschland. Die Gesetze sind in jedem Land unterschiedlich, die Steuern werden anders bezeichnet oder es bestehen Pflichtversicherungen, die es in Deutschland so nicht gibt. Oft kommt für den Käufer noch die Sprachbarriere hinzu.

Der Kauf einer Eigentumswohnung sollte mindestens genauso gut überlegt sein wie der Hauskauf. Denn bei der Eigentumswohnung ist der Käufer an Bestimmungen und Regeln der Eigentümergemeinschaft gebunden. Deshalb sollte er im Vorfeld möglichst viele Informationen zu der Wohnung sammeln und Einsicht in wichtige Dokumente nehmen.

Die Berechnung der Hauskosten beim Kauf einer Immobilie ist vergleichsweise einfach. Aber auch vermeintliche Bagatellbeträge summieren sich schnell zu hohen Summen. 1,5 Prozent klingt zunächst nicht nach besonders viel Geld, doch anders sieht das bei einer Bezugsgröße im sechsstelligen Bereich aus. Tipps rund um die Hauskosten.

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Ist das Wunschobjekt gefunden, muss sich der künftige Eigentümer mit den Formalitäten des Kaufs beschäftigen. Die Übertragung des Wohnungseigentums setzt, wie die Übertragung eines Grundstücks, den Abschluss eines Kaufvertrags und die Eintragung des Käufers als Eigentümer im Grundbuch voraus.