Hausverwaltung

Eine Hausverwaltung wird zum Beispiel eingesetzt bei einer Gemeinschaft von Eigentumswohnungsinhabern. Die Hausverwaltung übernimmt dabei die operative Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung.
Inhalte zum Thema

Wenn Sie wissen wollen, welche Betriebskosten Sie umlegen dürfen, werden Sie als ...

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Topstory: Ein Hausmeister erledigt verschiedene Aufgaben rund um ein Gebäude. Bei der Abrechnung seiner Leistungen kommt es genau darauf an, wer von seinem Service profitiert hat: Mieter oder Vermieter. Dementsprechend werden die Betriebskosten abgerechnet.

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Vermieter müssen ihrem Mieter Einblick in Abrechnungsbelege, Verträge und Rechnungen gewähren. Das gilt für alle Kosten, die auf den Mieter umgelegt werden. Wenn der Mieter von seinem Belegeinsichtsrecht Gebrauch macht, muss der Vermieter beispielsweise alle Posten der Betriebskostenabrechnung nachweisen können.

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Topstory: Viele Städte und Gemeinden übertragen die Räumungspflicht bei Eis und Schnee auf den jeweiligen Grundstückseigentümer. Vermieter müssen dafür Sorge tragen, dass niemand auf vereisten Wegen ausrutscht und sich verletzt. Tipps zur Räumungspflicht.

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Als Wohnungsvermieter dürfen Sie keine Verwaltungskosten auf Ihre Mieter umlegen. Das steht so in der Betriebskostenverordnung. Als Gewerberaumvermieter dagegen schon - wenn Sie bereits im Mietvertrag die Weichen für eine Umlage richtig stellen. Mit einem einzigen Satz!.

Als Gewerberaum-Vermieter können Sie neben den Betriebskosten aus der ...

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News: Eine gute Hausverwaltung kann dem Vermieter eine Menge Arbeit abnehmen. Doch das Vertrauensverhältnis zwischen Eigentümer und Verwaltung muss stimmen. Vermieter sollten sich gut informieren, bevor sie sich für eine Firma entscheiden.

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Wenn ein Mieter vor Ablauf der dreimonatigen Kündigungszeit auszieht und seinen Mietvertrag frühzeitig auflösen will, kann er dem Vermieter eine Reihe von Nachmietern vorschlagen. Ob er einen davon annimmt, bleibt ihm überlassen.

Bei Gewerberaum-Vermietern sind die Gerichte neuerdings wieder großzügig, wenn es ...

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Topstory: Sommerzeit ist gleich Ferienzeit und so verschlägt es auch dieses Jahr wieder viele Deutsche in den Urlaub. Doch auch in dieser Zeit müssen Mieter ihre Wohnung in Schuss halten und diverse Pflichten erledigen. Im Notfall haben Vermieter das Recht, die Wohnung aufzubrechen.