Bei einem Verstorbenen, der unverheiratet ist, sieht das Gesetz die Eltern, Geschwister oder Kinder als Erben vor. Hat der Verstorbene in einer nichtehelichen Partnerschaft gelebt, ist sein Partner nur dann erbberechtigt, wenn ein individuelles Testament oder ein Erbvertrag vorliegt. Ist das nicht der Fall, hat der Partner keinerlei Ansprüche auf das Erbe des Verstorbenen.