Grundpfandrecht

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Grundpfandrechte sind Pfandrechte an Immobilien und Grundstücken, die sich Gläubiger im Gegenzug zur Kreditgewährung ins Grundbuch eintragen lassen. Es gibt die Grundschuld, die Rentenschuld und die Hypothek als Grundpfandrecht. Sie werden in Abteilung 3 des Grundbuchs eingetragen.
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Wer im Ausland eine Immobilie kaufen will, muss sich vorab noch genauer informieren als bei einem Erwerb in Deutschland. Die Gesetze sind in jedem Land unterschiedlich, die Steuern werden anders bezeichnet oder es bestehen Pflichtversicherungen, die es in Deutschland so nicht gibt. Oft kommt für den Käufer noch die Sprachbarriere hinzu.

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Wer bei einer Bank einen Immobilienkredit nimmt, muss sein neues Wohneigentum als Sicherheit hinterlegen: Die Bank als Gläubiger nimmt dafür den Eintrag im Grundbuch vor.
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Ist das Wunschobjekt gefunden, muss sich der künftige Eigentümer mit den Formalitäten des Kaufs beschäftigen. Die Übertragung des Wohnungseigentums setzt, wie die Übertragung eines Grundstücks, den Abschluss eines Kaufvertrags und die Eintragung des Käufers als Eigentümer im Grundbuch voraus.

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News: Wer getilgte Grundschulden löschen lässt, verschenkt in der Regel Hunderte Euro.

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