Steuersparmodell Baudenkmal
Die Erhaltung von denkmalgeschützten Immobilien ist für Vermieter und Selbstnutzer sehr aufwändig und mit hohen Kosten verbunden. Deshalb unterstützt der Staat die Besitzer dieser Immobilien mit Abschreibungsmodellen, die die höheren Kosten aufwiegen sollen, berichtet das Baudenkmal.html target=_blank>Immobilienportal Immowelt.de.
Steuervorteil für Besitzer denkmalgeschützter Immobilien
Selbstnutzer von denkmalgeschützten Immobilien können so laut Einkommensteuergesetz die Sanierungskosten der Immobilie zehn Jahre lang mit jeweils neun Prozent vom zu versteuernden Einkommen absetzen. Im Verlauf der Abschreibungsfrist beteiligt sich der Fiskus also an 90 Prozent der Sanierungskosten.
Vermieter von denkmalgeschützten Immobilien dürfen acht Jahre lang neun Prozent der anerkannten Kosten absetzen und weitere vier Jahre lang sieben Prozent. Zudem können sie die Nebenkosten und die Kosten der Finanzierung steuerlich geltend machen.
Kosten und Mühen nicht unterschätzen
Wer ein denkmalgeschütztes Objekt erwirbt, sollte in jedem Fall die Kosten und Mühen der Investition nicht unterschätzen. Denkmalgeschützte Immobilien werden während der gesamten Sanierungsdauer von Denkmalpflegern überwacht und alle Maßnahmen müssen vom Amt für Denkmalschutz genehmigt werden. Viele der Baumaßnahmen lassen sich dann auch nur mit Experten, wie beispielsweise Stuckateuren, und bestimmten Materialien durchführen, da das Objekt originalgetreu saniert werden muss.
meineimmobilie-Tipp
Abschreiben lassen sich auch Herstellungskosten, die durch den Erwerb eines Baudenkmales entstehen. Allerdings nur, wenn ein unrenoviertes Baudenkmal oder Sanierungsgebäude erworben und nach dem Kauf auf eigene Verantwortung für die Durchführung der genannten Maßnahmen gesorgt wird.
Außerdem sollten Sie unbedingt immer auch auf die Rendite eines Objektes achten.
