Mieter informieren: Doppelmiete ist absetzbar

Der Fall: Ein Mann wechselte seinen Arbeitsplatz und mietete am Standort seines neuen Arbeitgebers eine 165 Quadratmeter große Wohnung an. Er selbst zog dort sofort ein, seine Familie blieb allerdings noch für drei Monate in der alten Wohnung, bevor sie nachzog. Erst dann folgte sie ihm an den neuen Wohnort.
Die Doppelmiete für den Zeitraum von drei Monaten wollte der Mann nun komplett als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Das Finanzamt machte ihm aber einen Strich durch die Rechnung. Gerade mal zwei Monate wollte es die Miete anerkennen und zwar nur anteilig für 60 Quadratmeter.
Bundesfinanzhof: Doppelmiete ist voll absetzbar
Der Bundesfinanzhof erkannte allerdings die Beschränkung nicht an (13. Juli 2011, Az.: VI R 2/11). Es stellte klar: Die zusätzliche Miete kann der Mann in vollem Umfang steuerlich als Werbungskosten absetzen.
Maßgeblich sei die Dauer der Umzugsphase. Sie beginne mit der Kündigung der bisherigen Wohnung und sei erst mit Ablauf der Kündigungsfrist für diese Wohnung (hier drei Monate) beendet.
Konkret als Doppelmiete absetzbar sei die Miete der alten Wohnung bis zum tatsächlichen Umzug. Danach könne die Miete der neuen Wohnung abgesetzt werden, so der BFH.
Wie Sie als Vermieter dieses Wissen nutzen
Auch für Sie als Vermieter ist diese Rechtsprechung vorteilhaft: Sie können Mietinteressenten darauf hinweisen. Das hilft diesen bei der Entscheidung, Ihre leerstehende Wohnung gleich anzumieten. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass ein zahlungskräftiger Mieter mit der Anmietung womöglich noch wartet, bis die Kündigungsfrist der alten Wohnung abgelaufen ist. Oder noch schlimmer: dass er sich eine andere Wohnung sucht.
Aber auch gegenüber Altmietern, die bald ausziehen, hilft Ihnen diese Argumentation. Denn nicht selten werden diese Sie - trotz gegenteiliger Rechtslage - bitten, ihnen aus Kulanzgründen die Kündigungsfrist zu erlassen. Das aber ist für Sie ungünstig, wenn Sie nicht gleich einen Nachmieter finden. Mit dem Argument, dass die Doppelmiete steuerlichen absetzbar ist, fällt es Ihnen leichter, auf der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist zu bestehen.

