Leserfrage: Arbeitszimmer im Loft absetzbar?

- Häusliches Arbeitszimmer
- Steuerliche Absetzbarkeit
- Urteile der Finanzgerichte
Zu einem solchen Fall gibt es noch kein Urteil eines Finanzgerichts. Dennoch ist nicht anzunehmen, dass Sie die Kosten für dieses Arbeitszimmer absetzen können.
Denn: Ausdrücklich verlangt der Fiskus einen durch eine Tür vom Rest der Wohnung abgetrennten Raum. Ein Geländer als Trennung wird die Finanzverwaltung nicht akzeptieren.
Der Raum muss im Verhältnis zum Rest der Wohnung klein genug sein, dass noch genügend Platz für private Wohnzwecke bleibt. Die private Nutzung des Raumes muss bei unter 10 Prozent liegen.
Überhaupt kein Problem mit der Anerkennung haben Sie, wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus einen zusätzlichen Raum anmieten, der auf einem anderen Stockwerk liegt. Dann ist das Arbeitszimmer „außerhäuslich“ und sämtliche Kosten dafür werden anerkannt – was sowohl für die Miete als auch für die auf diesen Raum entfallenden Nebenkosten gilt. Im verhandelten Fall ging es um einen Dachraum, während die Privatwohnung des Steuerpflichtigen im Erdgeschoss lag (Finanzgericht Köln, 29.08.2007, Az.: 10 K 839/04).
meineimmobilie-Tipp
Selbst wenn Sie das Arbeitszimmer nicht absetzen können: Machen Sie ansonsten alles geltend, was mit Ihrer beruflichen beziehungsweise betrieblichen Tätigkeit zu tun hat. Ermitteln Sie beispielsweise mit einem intelligenten Stromzähler anteilig die Stromkosten für Ihren Computer. Das lässt sich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ohne Probleme von der Steuer absetzen.
Des weiteren können Sie selbstverständlich alle Möbel und Einrichtungsgegenstände absetzen, die Sie beruflich brauchen. So beispielsweise den Schreibtisch und Bürostuhl sowie diverse Regale und Schränke, in denen Sie Ihre Fachliteratur und Akten aufbewahren. Beachten Sie aber: Was den Wert eines geringwertigen Wirtschaftsgutes überschreitet (150 bzw. 410 Euro), muss über mehrere Jahre abgeschrieben werden und lässt sich nicht auf einen Schlag absetzen.

