Handwerker: Schnell noch Teilrechnung verlangen

- Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Handwerkerleistungen steuerlich absetzen
- Höchstbetrag von 1.200 Euro ausschöpfen
Merken Sie sich als Hauseigentümer das Zauberwort "haushaltsnahe Dienstleistungen". Darunter fallen alle Leistungen, die an Ihrem Privathaus, Grundstück oder Garten erbraucht wurden.
Es ist also egal, ob eine gewerbliche Gartenhilfe für Sie die Hecke geschnitten oder ob ein Handwerker die Fenster abgedichtet, die Spülmaschine in Ihrer Küche repariert oder die Heizungsanlage neu eingestellt hat: Die Kosten dafür (abzüglich der Materialkosten) geben Sie als Sonderausgabe in Ihrer Steuererklärung an.
20 Prozent davon können Sie direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. Das ist möglich bis zur Höchstgrenze von 1.200 Euro. Oder anders gesagt: Eine Rechnung im Wert von 6.000 Euro (nur Arbeitskosten) bringt Ihnen genau diese Steuererparnis.
Nutzen Sie die Höchstgrenze möglichst aus
Sie haben für 2011 diese Grenze noch nicht ausgeschöpft, haben aber schon Arbeiten in Auftrag gegeben, die bis 2012 andauern werden? Dann sollten Sie wenigstens einen Teil der späteren Kosten noch in dieses Jahr vorziehen.
Das ist ganz leicht möglich: Bitten Sie einfach den betreffenden Handwerker oder Dienstleister, Ihnen jetzt schon eine Teilrechnung über die bereits geleistete Arbeit auszustellen.
meineimmobilie-Tipp
Begleichen Sie diese Teilrechnung unbedingt noch in diesem Jahr. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen. Dabei spielt es keine Rolle, wenn das Geld erst im nächsten Jahr auf dem Konto des Leistungserbringers gutgeschrieben wird. Die Hauptsache ist, der Betrag wird noch 2011 von Ihrem Konto abgebucht.
Wichtig: Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an. Sie müssen die Zahlung per Bankbeleg nachweisen können. Neben einer Überweisung kommt also allenfalls noch eine Lastschrift infrage, um Ihnen die Steuerersparnis zu sichern.

