Wohn-Riester beendet? Wie Sie trotzdem weiter Zulagen bekommen

Wohn-Riester erfreut sich wachsender Beliebtheit. Die einen schließen einen Bausparvertrag ab. Dabei werden erst die Sparraten und später die Darlehenstilgung mit staatlichen Zulagen gefördert.
Andere nehmen einen Hypothekenkredit auf, um den Sprung ins Eigenheim zu schaffen. Auch für dessen Tilgung, gibt's Riester-Zulagen. Was aber, wenn der Bauspar- oder Kreditvertrag ausläuft? Ist dann zwangsläufig Schluss mit der Riester-Förderung? Das muss nicht sein.
Weiter-"Riestern" ist möglich
Es steht ihnen frei, nach Beendigung Ihres Wohn-Riester-Vertrags eine neue Form der Riester-Rente abzuschließen. Dann erhalten Sie auch weiterhin die attraktive Förderung durch den Staat.
Konkret sind bis zu 154 Euro Grundzulage und 185 Euro Kinderzulage pro Jahr möglich. Bei Kindern, die erst ab 2008 geboren wurde, beträgt die maximale Zulage sogar 300 Euro pro Jahr. Dieses Geld bekommen Sie vom Staat geschenkt - ohne Wenn und Aber.
Riester-Verträge: Ihre Möglichkeiten
Welche Art von Riester-Vertrag sollten Sie abschließen? Hier gibt es eine ganze Palette zur Auswahl: Banksparpläne, Fondssparpläne, normale und fondsgebundene Rentenversicherungen. Auch der erneute Abschluss eines Bausparvertrags ist möglich.
Wenn Sie entscheiden, berücksichtigen Sie dabei die Kosten und die möglichen Erträge. In der Regel gilt: Riester-Banksparpläne empfehlen sich, wenn Sie kurz vor der Rente stehen. Riester-Fondssparpläne sind das Mittel der Wahl, wenn Sie noch jung sind. Alle anderen Riester-Verträge haben Nachteile und sind mit mehr oder weniger großen Kosten verbunden.
Aber Achtung: Fondssparpläne sind vom Geschehen an den Aktienmärkten abhängig. Da fallende Kurse immer möglich sind, empfiehlt sich das nur bei einem langjährigen Anlagehorizont.
Rentenversicherungen sind meist unrentabel. Sie erwirtschaften nur vergleichsweise wenig Geld, weil die Versicherer gezwungen sind, die Einzahlungen extrem konservativ anzulegen. Zudem schlagen hier die Kosten negativ zu Buche.
Vor Verlusten brauchen Sie sich bei Riester-Verträgen allerdings nicht übermäßig zu fürchten: Mindestens Ihre Einzahlungen plus den staatlich gewährten Zulagen muss Ihnen der Anbieter Ihres Riester-Vertrags garantieren. Das ist Bedingung, damit ein Vertrag überhaupt die Riester-Förderung erhält.
Und nebenbei bemerkt: Ergänzend zu den Zulagen ist auch noch eine Steuerersparnis möglich. Es lohnt sich, die Anlage AV (Altersvorsorge) der Steuererklärung auszufüllen.


