Freitag, 11.12.2009 | Autor: mb, Foto: Pixelio.de/ A. Rathgeber

Einspruch gegen Grunderwerbsteuerbescheid

Foto: Pixelio.de/ A. Rathgeber
News: Hoffnung auf Steuererstattung: Laut "Haus & Grund" sollten Eigenheimbesitzer, die keine Eigenheimzulage mehr erhalten, gegen ihren Grunderwerbsteuerbescheid Einspruch einlegen. Falls die Gerichte einer anhängigen Klage statt geben, bestünden Aussichten auf Steuerrückzahlung.

Die Eigentümerschutzgemeinschaft "Haus & Grund" rät Eigenheimbesitzern, die keine Eigenheimzulage mehr erhalten, gegen ihren Grunderwerbsteuerbescheid Einspruch einzulegen. Als Grundlage für den Einspruch könne auf ein vor dem Bundesfinanzhof anhängiges Verfahren (Az. II R 4/09) verwiesen werden. In der vorliegenden Klage geht es um die Erhöhung der Grunderwerbsteuer. Sollte das oberste deutsche Finanzgericht sie für verfassungswidrig halten und dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorlegen, bestünden Aussichten, dass das Finanzamt die zu viel gezahlten Steuern erstatten muss. Darauf weist die "Haus & Grund" in einer Pressemitteilung hin. Wer Einspruch erhebt, müsse dennoch vorerst Grunderwerbsteuer zahlen.

Klage gegen Grunderwerbsbesteuerung

Die staatliche Eigenheimzulage war zum 1. Januar 2006 abgeschafft worden. Im Streitfall hatte ein Ehepaar nach dem Wegfall der Prämie eine Immobilie erworben und sich gegen den anschließend ergangenen Grunderwerbsteuerbescheid in Höhe von etwa 12.000 Euro gewehrt. Im erfolglosen Einspruchsverfahren und dem anschließenden Klageverfahren beantragten sie, die Grunderwerbsteuer nur in Höhe von zwei Prozent statt 3,5 Prozent der Bemessungsgrundlage festzusetzen. Zur Begründung verwiesen sie auf den Wegfall der Eigenheimzulage, wodurch die Grunderwerbsbesteuerung vor allem nach der Anhebung des Steuersatzes für ein selbstgenutztes Eigenheim in eine Schieflage geraten sei. Die Belastung sei in dieser Höhe nicht mehr verfassungsgemäß. Laut "Haus & Grund" gelte dies umso mehr, als dass der Grunderwerbsteuersatz in Hamburg und Bremen mittlerweile 4,5 Prozent betrage und in Sachsen-Anhalt eine Erhöhung auf 4,5 Prozent zum 1.1.2010 geplant sei.

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