Freitag, 14.08.2009 | Autor: mb, Foto: ©[2008] JupierImages Corporation

Vorfälligkeitsentschädigung fällt zu hoch aus

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News: Eigentümer, die ihren Immobilienkredit schneller als geplant zurückzahlen, müssen bei ihrer Bank in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung leisten. Laut einer Analyse von Finanztest lohnt es sich, diese Forderung der Bank genau zu prüfen, denn oft werde den Kunden zu viel berechnet.

Die Stiftung Warentest hat in ihrer Rubrik Finanztest die Vorfälligkeitsentschädigungen bei frühzeitig gekündigten Immobilienkrediten unter die Lupe genommen. Dabei kam heraus, dass Banken häufig zu ihren Gunsten abrechnen. Die Banken hätten ihre Tricks, um die Endsumme möglichst hoch zu halten, heißt es in einer Pressemitteilung der Stiftung Warentest. So werde zum Beispiel die Möglichkeit des Kunden zur Sondertilgung, die die Vorfälligkeitsentschädigung mindern würde, schlicht vergessen. Auch die ersparten Risikokosten, die einer Bank im Falle eines nicht mehr bedienbaren Kredits zustehen, werden meist nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt, kritisiert die Stiftung Warentest.

Für Kreditnehmer bedeutet das, dass es sich lohnen kann, die Rechnung der Bank überprüfen zu lassen, zum Beispiel bei den Verbraucherzentralen Bremen und Hamburg. Allein im ersten Halbjahr 2009 seien von der Verbraucherzentrale Bremen etwa 200 Bankrechnungen überprüft worden - jede zweite enthielt Fehler.

Die Vorfälligkeitsentschädigung errechnet sich bei den meisten Banken aus der Differenz zwischen den entgangenen Zinseinnahmen und den Erträgen aus einer Wiederanlage. Nicht bei jedem Kredit, den ein Kunde wählt, wird bei vorzeitiger Kündigung eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. So können Kredite mit einem variablen Zinssatz jederzeit ohne Entschädigungszahlung gekündigt werden. Bei Festzinskrediten mit einer Zinsbindung unter zehn Jahren dagegen muss der Kunde eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, wenn er den Darlehensvertrag frühzeitig kündigt.

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