Bausparvertrag auf Familienmitglieder übertragbar

Erst sparen und dann bauen: Das Ziel eines Bausparers ist Wohneigentum. Doch es ist nicht ungewöhnlich, dass sich die Ziele von Bauwilligen ändern. Wird ein Bausparvertrag entgegen der ursprünglichen Planung nicht mehr benötigt, kann er auf eine andere Person übertragen werden. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken in einer aktuellen Pressemitteilung hin.
Voraussetzung für Bausparvertrag-Übertragung
Wer seinen Bausparvertrag nicht selbst für Wohnungseigentum einsetzen will, kann den Anspruch auf das zinsfeste Darlehen an einen Angehörigen weitergeben. Dieser muss allerdings eine ausreichende Bonität nachweisen und muss ein Familienangehöriger gemäß der Abgabenordnung sein. Dazu zählen Eheleute, Verlobte, Kinder und auch Geschwister. Nur in seltenen Fällen stimmen die Bausparkassen der Übertragung auf Nichtangehörige zu.
meineimmobilie-Tipp
Die Abschluss- oder Bearbeitungsgebühr für einen Bausparvertrag können Sie als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung geltend machen, wenn Sie das Baudarlehen für eine vermietete Immobilie verwenden wollen (BFH-Urteil v. 8.2.1983, BStBl. 1983 II, S. 355).
