Rechts-Check: Wer bekommt Wohnraumförderung?

Wer nach dem Wohnraumförderungsgesetz gefördert werden möchte, muss bestimmte Grundsätze berücksichtigen und darf festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Antrag rechtzeitig stellen
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung. Da es jedes Jahr nur ein begrenztes Kontingent gibt, sollte der Antrag möglichst früh gestellt werden.
Das Bauvorhaben muss angemessen sein. Luxusbauten werden nicht gefördert - die Baukosten dürfen bestimmte Schwellenwerte nicht überschreiten. Zudem gelten je nach Bundesland bestimmte Wohnflächengrenzen.
Keine Förderung für Immobilienbesitzer
Wer schon eine Immobilie besitzt oder bereits gefördert wurde, erhält keine Förderung.
In der Regel muss der Antragsteller ein Eigenkapital von zehn bis 15 Prozent vorweisen können. Doch in manchen Bundesländern kann ein Anteil auch als Eigenleistung erbracht werden.
Genügend Geld für den Lebensunterhalt
Nach Abzug der Kredit- und Bewirtschaftungskosten muss für die Familie genug Lebensunterhalt übrig bleiben.