Erbschaftssteuer-Geld für den Fiskus

Schriftliche Anzeige beim Finanzamt
Jeder Vorgang, der Erbschaftsteuer auslösen kann, ist dem zuständigen Finanzamt schriftlich anzuzeigen. Diese Mitteilungspflicht obliegt jedem Erwerber. Die Frist läuft ab Kenntnis des Erwerbs. Nicht erforderlich ist die Mitteilung allerdings, wenn der Erwerb sich aus einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen (z. B. Testament) ergibt, die von einem deutschen Gericht, einem deutschen Notar oder einem deutschen Konsul eröffnet wurde.
Der Erbschaftsteuer-Bescheid kommt
Die Frist zur Abgabe einer förmlichen Steuererklärung wird danach vom Finanzamt gesetzt. Sie muss mindestens einen Monat betragen. Nach Abgabe der Steuererklärung erlässt das Finanzamt den Erbschaftsteuerbescheid oder bei der Bewertung von Immobilien zunächst einen Feststellungsbescheid. Wenn die Erbengemeinschaft mit dessen Inhalt nicht einverstanden ist, kann er dagegen Einspruch einlegen. Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat.
Einspruch gegen Erbschaftssteuer-Bescheid
Da der Einspruch keine aufschiebende Wirkung hat, sollte parallel dazu ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden. Die Vollziehung des Steuerbescheids wird ausgesetzt, wenn ernsthafte Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit bestehen und die Vollziehung für den Steuerpflichtigen eine unzumutbare Härte zur Folge hätte.
Entscheidung des Finanzamts
Hat der Einspruch Erfolg, erlässt das Finanzamt einen Abhilfebescheid. Anderenfalls ergeht eine Einspruchsentscheidung, die den Einspruch ganz oder teilweise zurückweist. Dagegen kann - wiederum mit einer Frist von einem Monat - Klage vor dem Finanzgericht erhoben werden.
meineimmobilie.de-Tipp
Der Fiskus will an Ihr geerbtes Geld. Halten Sie sich deshalb unbedingt an die Einspruchsfristen gegen den Erbschaftssteuer-Bescheid und kontaktieren Sie bei Bedarf einen Experten. Nutzer von meineimmobilie.de können zum Beispiel generelle Fragen schon an die meineimmobilie.de-Immobilien-Experten stellen. Ein guter Ratgeber rund um die Vererbung von Immobilien ist das Buch Immobilien erben und vererben aus dem Haufe-Verlag.
