Erben & vererben

Darauf müssen Sie beim Erben und Vererben achten

Vorsorge ist besser als böse Erbstreitereien: Wer bereits zu Lebzeiten seine Immobilie verschenkt statt sie zu vererben, kann nicht nur Steuern sparen, sondern auch seinen Nachkommen viel Ärger ersparen. Ob Schenkungsfreibeträge, Erbvertrag, Berliner Testament, Wohnrecht, Erbpacht oder Erbschaftsteuer: Alle möglichen Vertragsgestaltungs- oder Vererbungsmöglichkeiten sollten Sie beim Vererben und Erben sowohl steuerlich also auch rechtlich gut überlegen.

Foto: © Pitopia, Harald Richter, 2006
Foto: © Pitopia, Harald Richter, 2006
14.11.2012

Streit ums Erbe vermeiden

Mit der Frage "Wie vererbe ich meine Immobilie?" setzen sich die Deutschen eher ungern auseinander. Doch gerade zu Lebzeiten sollten Immobilieneigentümer ihr Erbe regeln, damit der Familienfrieden aufrecht bleibt. > Zum Artikel
06.09.2012

Ehegatten-Erbrecht: Vererben aus Liebe, aber mit Köpfchen

Ein Verkehrsunfall oder ein Herzinfarkt: Schnell ist´s passiert! Zur Ohnmacht, Trauer und Fassungslosigkeit über den Tod eines geliebten Angehörigen gesellt sich häufig bald ein anderes, unangenehmes Gefühl mit dazu: Die finanzielle Sorge darüber, wie es weitergehen soll. Das lässt sich ...> Zum Artikel
Foto: © Rainer Klinke / PIXELIO
Foto: © Rainer Klinke / PIXELIO
07.08.2012

Häuschen vererben: Alle schön der Reihe nach!

Erben und vererben: Keine einfache Sache und zwar sowohl rechtlich als auch emotional, denn schließlich müssen Sie sich „über die Zeit danach“ so Ihre Gedanken machen. Wer erbt Ihr Häuschen, wenn Sie versterben und kein Testament hinterlassen? Das regelt das Gesetz und das nennt sich ...> Zum Artikel
13.12.2010

So funktioniert das Wohnungsrecht

Das Wohnungsrecht hat gewisse Ähnlichkeiten mit dem Nießbrauch. Es sichert allerdings nicht primär die Erträge einer Immobilie, sondern nur das Recht, ein Gebäude oder bestimmte unselbstständige Teile davon zu bewohnen.> Zum Artikel
26.11.2010

Verkehrswert: Finanzamt-Schätzung liegt oft voll daneben

Auf den Verkehrswert, den das Finanzamt als Grundlage für die Erbschaftsteuer ansetzt, sollten Sie sich nie verlassen. Angenommen, Sie erben die Immobilie von Ihrem Bruder. >br> Schon flattert der Steuerbescheid ins Haus - und Sie fallen fast um: Für diese "Bruchbude" hat das Finanzamt einen ...> Zum Artikel
07.07.2010

Dossier zur Schenkung von Wohneigentum

Mit etwas Geschicklichkeit lässt sich Erbschaftsteuer durch das Verschenken von Wohneigentum einsparen. Informationen und Tipps rund um das Verschenken von Immobilien. > Zum Artikel
Foto: © Pitopia, Harald Richter, 2006
Foto: © Pitopia, Harald Richter, 2006
05.05.2010

Dossier zum Erben

Stirbt ein Verwandter, regelt das Testament oft das Erbe. Doch nicht immer ist es sinnvoll, das Erbe anzunehmen, denn der Verstorbene könnte hoch verschuldet sein. Was alles beim Erben und speziell beim Immobilienerben zu beachten ist, verrät das Dossier rund ums Erbe. > Zum Artikel
01.02.2010

Günstiges Grundstück durch Erbbaurecht

Kommunen machen es, aber auch Kirchengemeinden: Sie verkaufen ihre Ländereien nicht, sondern leihen diese aus. Oft für 99 Jahre: Der "Käufer" erwirbt für diesen Zeitraum ein Erbbaurecht mit verschiedenen Pflichten und Rechten.> Zum Artikel
Foto: © Pitopia, Harald Richter, 2006
Foto: © Pitopia, Harald Richter, 2006
10.11.2009

Korrektur der Erbschaftsteuer

News: Das Bundeskabinett beschloss heute das Wachstumsbeschleunigungsgesetz und korrigierte auf diesem Weg die Erbschaftsteuer. Erbende Geschwister, Nichten und Neffen werden somit künftig entlastet.> Zum Artikel
19.06.2009

Erbschaftsteuer: Wahlmöglichkeit für Immobilienerben nur noch bis 30.6.

News: Wer in den Jahren 2007 und 2008 eine Immobilie geerbt hat, kann noch bis Ende des Monats Juni entscheiden, ob für den Vermögensübergang das alte oder das neue Erbschaftsteuerrecht gelten soll.> Zum Artikel

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Erbschaftsteuer

Die Immobilie gerade geerbt - und schon sind Steuern fällig. Die Erbschaftssteuer auf Immobilien wird von der Bundesregierung neu geregelt, an den ...
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