UND-Verknüpfung: Mehrere Begriffe müssen gleichzeitig enthalten sein.
Hier reicht ein Leerzeichen als Verbindung
z.B.: Miete Schönheitsreparatur
ODER-Verknüpfung: Eines von mehreren Begriffen muss enthalten sein.
Verwenden Sie ein "+"
z. B.: Miete +Schönheitsreparatur
Exakter Ausdruck: Begriffe müssen zusammen in einer bestimmten Reihenfolge stehen
Setzen Sie den gesamten Ausdruck in Anführungszeichen
z. B.: "Nebenkosten berechnen"
NICHT-Ausschluss: Ein bestimmtes Wort darf nicht enthalten sein.
Hier können Sie ein "-" verwenden
z. B.: Nebenkosten -Abrechnung
Hält der Mieter sich nicht an die vereinbarten Regeln und Pflichten aus dem Mietvertrag, kann der Vermieter ihn abmahnen und schließlich sogar kündigen. Was der Vermieter dabei beachten sollte, verrät das Dossier zur Abmahnung und Kündigung.
Wenn der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommt oder zum Beispiel die Wohnung schuldhaft beschädigt, kann der Vermieter eine ordentliche oder eine fristlose Kündigung aussprechen. In beiden Fällen muss die Kündigung schriftlich erfolgen.
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