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unberechtigte Untermieter

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Irm  06.03.08, 09:01, Beiträge: 3
Hallo Park
In Deinem Fall handelt es sich ja um eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung.
Gewerberaum darf nicht als Wohnraum vermietet werden.
Da muß zuerst eine Nutzungsänderung beantragt werden.
Da dein Mieter aber gar keine Zustimmung zur Untervermietung
hat handelt er doppelt illegal.
Ich weiß aber auch nicht ob Du in diesem Fall,erst abmahnen oder
sofort fristlos kündigen kannst.
Ich würde mit einer ganz kurzen Frist(3 Tage) abmahnen und dann gegebenfalls kündigen.
Irm
 
Annett  05.03.08, 20:35, Beiträge: 0
Meines Wissen muss man aber Gäste die länger als 6 Wochen bleiben dem Vermieter anzeigen.

Annett
 
Sommer  05.03.08, 20:17, Beiträge: 5
Erstmal Nein. Hausrecht in der Wohnung hat zunächst der Mieter. Zunächst:
- Kann man die Vermietung hieb- und stichfest nachweisen?

Wenn ja, so berechtigt das zur fristlosen Kündigung. Aber das muß eben hieb- und stichfest sein. In der Regel braucht es dazu eine Kopie des Mietvertrages zwischen den beiden Parteien. Denn alles andere ist nicht fundiert - weder unzulässige Anmeldung, noch ein Name am Briefkasten sind ein Beweis.

Schließlich darf der Mieter auch Leute aufnehmen, insbesondere Lebenspartner wobei er diese aber dem Vermieter anzuzeigen hat (korrelterweisemuß er um Genehmigung fragen). Aber Gäste z.B. unterliegen dieser Pflicht nicht und man kann über Monate Gaste sein.

In der Regel ist das kaum nachweisbar und damit kaum zu ahnden...

S.
 
Park  05.03.08, 17:40, Beiträge: 0
Ist es als Vermieter möglich, unberechtigte und unbekannte Untermieter (in schlimmsten Fall) Polizeilich vor die Tür setzten zu lassen und/oder Ihre Personalien zu bestimmen?

Mein Mieter vermietet die Räumlichkeiten ohne meine zustimmung weiter.
 
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