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22.12.2006, 08:35 von CMAX_65Profil ansehen
Vermieten & Verwalten|Mietfactoring/Mietausfallversicherungen
Wer hat Erfahrungen damit, Meinungen Pro/Contra, Was ist zu beachten ?,

Freue mich über jeden Kommentar !

MFG
Alle 87 Antworten
28.02.2007, 00:50 von petrus
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Was genau bedeutet steuerlich geltend machen? Kann ich die Kosten komplett absetzten oder nur ein Tei davon? Vielen Dank im Voraus
25.01.2007, 15:57 von ChristophL
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@Johanni

Meinst Du mit zinslosen Kredit, dass die Factoring Gesellschaft erst nach Zahlungseingang die Miete zahlt? Natürlich stinkt mir das auch, aber damit könnte ich leben.

Wenn der Mieter nicht renoviert, könnte ich das ganze auch so klären. Ich habe ja noch eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung.

Ich kann mir gut vorstellen, dass ich das ganze mal mit einer Wohnung probieren werde. Aber sicher bin ich mir da noch nicht!!

Gruß Christoph
25.01.2007, 12:46 von johanni
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Hallo Christoph,

lese nun die entsprechenden Antworten auf die vielen Fragen.

Bist Du denn nun ausreichend informiert und sicher, dass die angebotene Dienstleistung den Vermieter nun entsprechend absichert? Und dieses, da Du ja als Vermieter dem Dienstleistungsunternehmen einen zinslosen Kredit bei Vertragsaschluss gewährst?

LG Johanni

25.01.2007, 12:00 von mmfteam
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Bestandteil unsere absicherung ist Vandalismusschaden. Wir übernehmen die Zerstörungen im Haus. Nur eine nicht erfolgte Renovierung übernehmen wir nicht. Und da reden wir nicht von Vandalismus
22.01.2007, 19:50 von ChristophL
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Sie werben damit, den Mietnomanden den gar auszumachen. Aber Vandalismusschäden versichern Sie nicht. Wie passt das zusammen?

Gruß Christoph
20.01.2007, 23:07 von mmfteam
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Wir benötigen den vollständigen Namen, die Adresse und das Geburtsdatum. Sowie den Mietvertrag in Kopie und die Ausweisnummer.

20.01.2007, 23:00 von ChristophL
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Welche Daten muss ich über meinen Mieter genau Preisgeben?

Gruß Christoph
20.01.2007, 22:26 von mmfteam
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Es werden alle Daten geprüft die mit der Bonität in zusammenhang stehen.
20.01.2007, 08:51 von ChristophL
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Welche Datem vom Mieter werden denn alles überprüft??

Gruß Christoph
18.01.2007, 21:10 von ChristophL
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Kann schon sein, ich bin noch nie betrunken mit dem Auto gefahren.

Gruß Christoph
18.01.2007, 20:51 von CMAX_65
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Hallo,

Zitat:
Ist ja ne Beschädigung einer fremden Sache


sicher aber welches Interesse sollte der M der den Scheiß fabriziert daran haben, dass der VM entschädigt wird ???

Soviel ich weiss zahlt keine Versicherung, gleich welcher Art bei Vorsatz. Wenn Sie betrunken fahren verabschiedet sich ja auch die Kasko - Oder???

MFG
18.01.2007, 20:37 von ChristophL
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Ist ja ne Beschädigung einer fremden Sache. Weil ich mich damit nicht richtig auskenne, habe ich mal die Frage gestellt. Es ist für mich auch schwer daran zu glauben, dass eine Versicherung dafür einspringt.

Gruß Christoph
18.01.2007, 20:29 von CMAX_65
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Hallo ChristophL,

wie soll ich das verstehen ?

Der Mieter zerdeppert alles und meldet es seiner Versicherung???

Die Versicherung möchte ich kennen, die bei Vorsatz für den Klienten zahlt ??!!??

MFG
18.01.2007, 15:25 von ChristophL
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Mal ne kurze Frage zu den Vadalismusschäden. Kann es sein, dass ggf. die Haftpflichtversicherung des Mieters einspringt?

Gruß Christoph
17.01.2007, 13:33 von zaunkoenig
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Hallo,

nun, die einfachste Form sich von der ganzen Sache zu überzeugen sind Referenzen.

Benennen Sie doch einfach ein paar Referenzen, mit denen man sich ins Benehmen setzen kann!!

Gleich vorweg. Mandanten-, Bestands- und Datenschutz braucht als Argumentation für eine Verweigerung von Referenzen nicht herhalten. Man kann seine Klientel befragen. Und wenn es so ein tolles Produkt ist, dann geben die gerne ihr Einverständnis. Eine Abwerbung von Kunden brauchen Sie ja nicht fürchten, da sie nur vermitteln und außerdem besteht ja ein langfristiger Vertrag.

17.01.2007, 10:40 von mmfteam
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Hier ein paar antworten zu den fragen.

§ 2, 2. Absatz
Factoringunternehmen kaufen den Bruttobetrag der Forderung an. Für die in der Forderung enthaltenen MwSt. sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt. Wir entschädigen den Nettobetrag. Sie müssen Ihre Umsatzsteuervoranmeldung um den betreffenden Mwst.-Betrag berichtigen.

§ 6 (2)
MFB Mittelstands Factoring Berlin GmbH kann von der Entschädigungszahlung zurücktreten, wenn der Mieter keine Rechtsgrundlage zur Zahlung hat.

Forderungen sind nur abgetreten für versicherte Objekte.

Wir übernehmen nur Vandalismusschäden, keine nichterfolgte Renovierung.

Sollten Gegenforderungen des Mieters zu Recht bestehen, gleichen wir den gekürzten Betrag nicht aus.

Wir übernehmen die Mietzahlung bis zum Auszug des Mieters, auch wenn noch kein rechtskräftiges Urteil erwirkt ist.
16.01.2007, 20:38 von CMAX_65
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Hallo

mmfteam, es sind da noch ein paar Fragen offen ?????

MFG
14.01.2007, 19:11 von ChristophL
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Ich verstehe das so, wenn Du Vorsteuerabzugsberechtigt bist bekommst Du nur den Netto Wert ausbezahlt.

Aber ich kann mich ja irren!

Gruß Christoph
14.01.2007, 18:48 von CMAX_65
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Hallo mmfteam,

Zitat:
Und so auch der Bericht von WDR 2. Nichts gegen diese Herren, aber zu dem Zeitpunkt wo dieser Bericht veröffentlicht wurde, war das Produkt selber noch in der Startphase. Ich denke man sollte Unternehmen und Unternehmer auch mal die Möglichkeit geben sich zu beweisen.


ok, mag sein, man kann so argumentieren.

Dennoch die in diesem Bericht aufgeworfenen Fragen sind damit noch nicht beantwortet !

-"Drei-Monats-Verzug"
- nur Vandalismusschäden ?
- Gegenforderung ?
- vollstreckbares Gerichtsurteil
- Vertragsklauseln

Darüberhinaus ist dieser Mustervertrag zum Teil erklärungsbedürftig:

Zum Beispiel:
§ 2, 2. Absatz

Im Delkrederefall berichtigt der vorsteuerabzugsberechtigte Mandant seine Umsatzsteuervoranmeldung in Bezug auf die in der ausgefallenen Forderung enthaltenen Unsatzsteuer, wobei die MFB GmbH berechtigt ist, den Kaufpreis um den Betrag, der auf die ausgefallenen Forderung entfallenden Umsatzsteuerberichtigung entfällt, zu kürzen.

HÄ, ist mir ein Stück weit zu hoch, verstehe ich nicht. Was heisst das auf normaldeutsch

Da gibt es weitere Passagen, die ein Nichtjurist kaum verstehen kann.

Die Idee (Mietfactoring) halte ich nach wie vor für überlegenswert, aber -
man kann nur was unterschreiben, was man versteht !!!

MFG
14.01.2007, 13:30 von ChristophL
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Hallo,

und wieder ein paar Fragen, die mir eingefallen sind:

Fällt neben der Factoring Gebühr auch noch der Kaufpreis an?? So steht es im Mustervertrag.

Was bedeutet §6(2) des Mustervertrages?? Kann die MFB sofort vom Vertrag zurücktreten wenn der Mieter irgentetwas nicht mehr zahlen muss??

Laut Mustervertrag tritt der Mandant alles Forderungen aus V+V an die Gesellschaft ab. Auch die Forderungen für Objekte die gar nicht abgesichert sind?

Zahlt die Factoring Gesellschaft auch die Renovierung die der Mieter eigentlich laut Mietvertrag übernehmen sollte, aber nicht durchgeführt hat oder zahlt die Factoring Gesellschaft nur bei Vandalismußschäden?

Zahlt die Factoring Gesellschaft auch wenn der Mieter eine Gegenforderung an den Mandanten hat?
z.B. Der Mieter kürzt die Miete um 20 %, zahlt die Gesellschaft denn die 80% oder gar nicht?

Zahlt die Factoring Gesellschaft die Miete nach 3 Monaten auch weiter, wenn noch kein rechtskräftiges Urteil erwirkt worden ist?

Gruß Christoph
14.01.2007, 13:18 von mmfteam
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@zaunkoenig

Die Domains die Sie hier ansprechen, sind von mir registriert worden, und dienen zum Ausbau des Vertriebsnetzwerkes in den einzelnen Regionen. Das die MFB von der Global Solutions vermarktet wird, ist doch völlig normal. Die Mfb beschränkt sich lediglich auf das Kerngeschäft. Alles andere wurde nach Außen hin abgegeben.

Warum andere nicht in der Lage sind so etwas anzubieten, kann ich Ihnen nicht sagen, es liegt vielleicht an der Vermarktung.

Und so auch der Bericht von WDR 2. Nichts gegen diese Herren, aber zu dem Zeitpunkt wo dieser Bericht veröffentlicht wurde, war das Produkt selber noch in der Startphase. Ich denke man sollte Unternehmen und Unternehmer auch mal die Möglichkeit geben sich zu beweisen.

In diesem Sinne

Euer MMFteam
14.01.2007, 13:04 von mmfteam
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Sorry liebe User, war ein paar Tage nicht mehr im Forum. Hier nun die Antworten.

1. Was ist wenn der Mieter keine Lust mehr hat die Miete zu zahlen, aber sonst Zahlungsfähig ist?

Das ist ja ein ganz klarer Fall, da wird sofort eine Zwangsvollstreckung eingeleitet. Da muss derjenige Zahlen.

2. Muß ich nach einer Mietkürzung gleich gegen meinen Mieter klagen.

Da muss der Fall doch erst einmal geklärt werden warum der Mieter eine Mietkürzung in Betracht zieht. Das wiederum ist dann rechtlich gesehen nicht über die MFB abzuwickeln. Eine Mietkürzung kann berechtigt sein, wenn Mängel oder anderes vorliegen.

3. Wie wird Zahlungsunfähig von der MFB diffiniert.

Wenn der betroffene Mieter nicht mehr über Mittel verfügt um seine notwendigsten Rechnungen zu bezahlen.

4. Kann ich im Falle einer Renovierung, ein Unternehmen meiner Wahl damit beauftragen?

In der regel ist das nicht so. Je nach Region, kann es aber durchaus sein. Da die MFB mit seinen Partnern noch nicht Bundesweit flächendeckend arbeitet.

5. Muß ich sämtliche Rechnungen, die das Objekt betreffen der MFB zukommen lassen. Wie Gas-, Wasser-, Strom-, Abfallrechnungen usw.

Wir müssen lediglich eine Kostenaufstellung von Ihnen haben. Aber zusenden müssen Sie diese nicht. Aber Änderungen müssen ebenfalls mitgeteilt werden.

Hoffe damit geholfen zu haben.

Liebe Grüße euer MMFTeam

.

11.01.2007, 23:10 von ChristophL
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@ mmfteam

und????

Gruß Christoph
10.01.2007, 22:21 von ChristophL
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So ich habe mal ein paar Fragen:
1. Was ist wenn der Mieter keine Lust mehr hat die Miete zu zahlen, aber sonst Zahlungsfähig ist?

2. Muß ich nach einer Mietkürzung gleich gegen meinen Mieter klagen.

3. Wie wird Zahlungsunfähig von der MFB diffiniert.

4. Kann ich im Falle einer Renovierung, ein Unternehmen meiner Wahl damit beauftragen?

5. Muß ich sämtliche Rechnungen, die das Objekt betreffen der MFB zukommen lassen. Wie Gas-, Wasser-, Strom-, Abfallrechnungen usw.

Gruß Christoph
03.01.2007, 20:17 von ChristophL
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Die Hinweise sind ja nicht gerade wenig und vom großen Interesse. Ich bitte um Aufklärung!

Gruß Christoph
03.01.2007, 19:59 von CMAX_65
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Hallo,
@ zaunkoenig,

Danke für den Link !

Ist mir unter google nicht aufgefallen, aber dafür hat man ja kompetente Mitstreiter im Forum !

Es sind tatsächlich einige Fragen vorhanden, die der Prüfung bedürfen.

Bin mal gespannt auf den Vertragsentwurf bzw. das Angebot, dass ich nächste Woche anfordern werde.

MFG
03.01.2007, 14:13 von mmfteam
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@Vermieterheini1

Danke für den hinweis. Wir werden in den kommenden Tagen unsere Website komplett neu überarbeiten.
03.01.2007, 08:47 von Vermieterheini1
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Nachdem die Moderatoren nicht gewillt sind User, wie Augenrolls, HaJos, usw. aus dem Forum zu schmeißen und all deren "Kotze" zu löschen müssen ALLE meine Beiträge unwiderbringlich gelöscht werden!
Ich kann diese Beiträge/Infos NICHT wieder herstellen/einstellen!

Solange Asoziale, wie Augenrolls, HaJos, usw. im Forum sind, kann es keine Beiträge von mir geben.
03.01.2007, 00:49 von zaunkoenig
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Hallo,

ich möchte eine gute Idee nicht kaputtmachen, sehe aber dennoch ein paar Punkte, die durchaus bedenkenswert sind.

Bericht WDR2

LUPI = MFB Mittelstandsfactoring Berlin GmbH

Auf der Suche nach weiteren Informationen fällt auf:

www.mietfactoring-krefeld.de ist identisch mit
www.mietfactoring-koeln.de

Es gibt in Deutschland lediglich dieses Geflecht aus LUPI (oder MFB Berlin), Wirtschaftskanzlei Eschenbach und Global Solutions.
Warum bietet kein anderer ein entsprechendes Paket an (z.B. Haus & Grund, Versicherungen, Banken - hätten ja doch ein deutliches Interesse in wirtschaftlicher wie auch in sicherungstechnischer Hinsicht)?

Zumindest kann man mal über diese Punkte nachdenken.

02.01.2007, 20:00 von ChristophL
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Dann halt uns mal auf dem laufenden!

Gruß Christoph
02.01.2007, 15:55 von CMAX_65
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Hallo,

ich werde mir Anfang nächster Woche mal ein Angebot kommen lassen, da ich derzeit noch anderes zu erledigen habe.

MFG
02.01.2007, 13:38 von ChristophL
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Danke schön!

Gruß Christoph
02.01.2007, 13:30 von mmfteam
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Sehr geehrte User, hier die Antwort der MFB Berlin "bei Abschluss eines Mietfactoringvertrages kann die Vertrauensschadenhaftpflicht offen gelegt werden"

Hoffe damit weiter geholfen zu haben.

Freundliche Grüße das MMF Team
01.01.2007, 12:53 von ChristophL
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Das ist absolut verständlich.

Gruß Christoph
31.12.2006, 18:51 von mmfteam
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Leider hatte die Hauptstelle am Freitag nur den notwendigsten Dienst verrichtet. Kann daher leider wohl erst am Dienstag Auskunft geben. Bitte das zu entschuldigen und wünsche einen guten rutsch.
31.12.2006, 11:19 von ChristophL
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Und habe Sie schon etwas von der Factoring Gesellschaft wegen der Vertrauensschadensversicherung gehört?

Gruß Christoph
28.12.2006, 17:27 von mmfteam
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Bekommt man eine Bestätigung über die Vetrauensschadensverischerung der Factoring Gesellschaft im Falle der Insolvenz?

Da müsste ich jetzt rücksprache halten, das kann ich Ihnen nicht sagen.

Ich habe auf der Homepage der Factoring Gesellschaft einmal den Fragebogen gelesen. Danach ist es möglich vor Vertragsabschluß ein unverbindliches Angebot zu bekommen. Ist das so Richtig?

Sie können natürlich von uns ein unverbindliche Angebot zukommen lassen.
28.12.2006, 17:22 von ChristophL
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Bekommt man eine Bestätigung über die Vetrauensschadensverischerung der Factoring Gesellschaft im Falle der Insolvenz?

Ich habe auf der Homepage der Factoring Gesellschaft einmal den Fragebogen gelesen. Danach ist es möglich vor Vertragsabschluß ein unverbindliches Angebot zu bekommen. Ist das so Richtig?

Gruß Christoph
28.12.2006, 16:56 von mmfteam
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Nein das wurde missverstanden. Sie als Vermieter bekommen einen Fragebogen in denen Sie angaben zu Ihrem Objekt machen müssen. Was einnahmen usw. betrifft. Natürlich benötigen wir auch die Angaben des Mieters.
28.12.2006, 16:52 von dontpanic
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Hallo,

dass heißt, wenn ich einen neuen Mieter suche würden Sie mir einen von Ihnen erstellten Fragebogen zukommen lassen, den der Mieter ausfüllen muss? Ähnlich einer Mieterselbstauskunft?

Gruß,
dp
28.12.2006, 14:52 von mmfteam
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Wie ist der genaue Ablauf?

Nach Unterzeichnung der Verträge werden erst einmal die Bonitätsprüfungen und die Wohnungsabnahmen gemacht. Sie erhalten einen ausführlichen Fragebogen von uns.
Der Vermieter gibt die Vollmachten an das Factoringunternehmen, alle Schritte zur Kündigung, Inkasso und Vollstreckung auszuführen. Der Vermieter hat damit keine Arbeit mehr. Sie werden nur noch über den jeweiligen Stand informiert.

Wann bzw. ab wann genau tritt der Versicherer ein, wenn der Mieter nicht mehr zahlt?

Zahlt Ihr Mieter ab dem 01.01. nicht, würden Sie zum 01.04. rückwirkend Ihre Miete und Nebenkosten erstattet bekommen (ohne Zahlungsurteil/ Vollstreckung). Die Miete erhalten Sie solange bis der Mieter nicht mehr in der Wohnung ist.
Also gehen wir vom schlimmsten Fall aus: 24 Monate (durch Zwangsräumung).
Ist die Wohnung dann auch noch renovierungsbedürftig, weil der Mieter sich wie ein Vandale benommen hat, wird die Wohnung so in Stand gesetzt, wie sie vorher war. Für diese Zeit erhalten Sie natürlich auch noch die Miete. Auf Wunsch stellt das Factoringunternehmen einen Nachmieter als Service.

Wie geht der Versicherer weiter gegen den Mieter vor?

Das Factoringunternehmen leitet alle notwendigen Schritte gegen den Mieter ein.

Hat der Vermieter mit Mahnungen etc. nun nichts mehr zu tun?

Nein, der Vermieter hat nichts mehr damit zu tun.

Welche Solvenzchecks hat der VM durchzuführen?
Oder überprüft der Versicherer die Mieter? (auf wessen Kosten?)


Das Factoringunternehmen prüft die Bonität der Mieter. Die Bonitätsprüfung ist allerdings schon in den Kosten inbegriffen (Einrichtungsgebühr).

Ich gehe mal davon aus, dass der VM natürlich nicht an jeden "Dahergelaufenen" vermieten darf (was er ja auch ohne Rückversicherung tunlichst nicht machen sollte).

Wir können niemanden vorschreiben an wen Sie vermieten. Im schlimmsten Fall kann dieser Mieter nicht von uns versichert werden.

Welche Bedingungen muss der zu "versichernde" Mieter erfüllen?

Er sollte vor allem nicht dafür bekannt sein, seine Miete nicht zu bezahlt.

Was geschieht, wenn ein zu versichernder Bestandsmieter den Solvenzcheck nicht besteht?

Für solche Mieter besteht die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung die mit einer höheren Factoringgebühr abzusichern ist.

Wie lange muss der Vertrag denn bestehen, bis die Factoring Gesellschaft für den Schadensfall aufkommt?

Der Schutz greift sofort. Allerdings würde das Factoringunternehmen das natürlich genauer hinterfragen wenn direkt keine Miete kommt.

Wer steckt hinter der Factoringgesellschaft?

Das ist die MFB Mittelstands Factoring Berlin GmbH eingetragen beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg HR B 104862 B.
Bisher nur bekannt für den Mittelstand. Den Vertrieb für das Mietfactoring machen die angehörigen Vertriebsbüros zu denen wir unter anderem gehören.
Es steckt keine LTD dahinter. Es ist eine rein deutsche Firma. Für eine LTD Factoringgesellschaft würde ich nicht meinen Kopf hinhalten.

28.12.2006, 14:30 von johanni
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Hallo Christoph,

Zitat:
Nur interessant hört sich das ganze schon an.


Das ist ja der Sinn der Sache und dann gleich der Link auf dieses Forum

Bin gespannt ob hier auch nun das Kleingedruckte genannt wird.

Es gibt nun einmal nicht die vollständigte Absicherung des Vermieters. Und wenn mir jemand dieses zusagt, meine Mieteinnahmen erstmal vereinnahmt, auch hier wäre interessant zu wissen, wann dann die Mieten nach Abzug der Gebühren, auf meinem Konto gutgeschrieben sind, werde ich doch sehr misstrauisch!! Denn leztlich gewähre ich diesem Unternehmen doch ein zinsloses Darlehen!! Dieses hochgerechnet, kann jeder selbst nachvollziehen, warum dann nach 90 Tagen bei Mietausfall gezahlt werden soll. Diese Variante kann doch jeder Vermieter mit einem entsprechendem Festgeldkonto bzw. Variante für sich ohne Kosten und Gebühren selbst und damit auch stressfrei durchführen.

Aber ich gebe ja zu, auch Vermittler müssen und sollen ihr Einkommen erwirtscahften.

Darum: prüfe wer sich bindet!!!!!!!!!!!!!!!

LG Johanni
28.12.2006, 14:03 von ChristophL
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Genau so hätte ich das denn auch vor, da es ja noch keinerlei Erfahrungen auf dem Gebiet für private Vermieter gibt.

Gruß Christoph
28.12.2006, 13:41 von dontpanic
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Hallo,

also wenn überhaupt, dann würde ich es erst eine Zeit lang mit einer Wohnung probieren, und nicht gleich alle Wohnungen auf einen Schlag. Dann erstmal Erfahrungen sammeln und sich die Sache anschauen. So hält sich das Verlustrisiko in kleinen Grenzen.

Gruß,
dp
28.12.2006, 13:37 von ChristophL
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Solche Fragen müssten natürlich erst einmal geklärt werden, bevor man sich für so etwas entscheidet.

Nur interessant hört sich das ganze schon an.

Gruß Christoph
28.12.2006, 13:33 von johanni
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Hallo Rita,

bin mal gespannt, welche Antworten Du auf Deine berechtigten Fragen bekommst

Ich glaube, die Beantwortung wirst Du wohl nur durch die Kenntnis des " Kleingedruckten" bekommen.

Der hier befragende Vermittler wird diese sicher nicht rechtssicher beantworten (können)!!

Fakt ist doch, dass die Mieten an die Gesellschaft abgetreten werden. Wenn es sich dann um eine ausländische ( Ltd) handelt, dann mal viel Spass bei der Eintreibung der Gelder, wenn diese dann nicht kommen. Und die Absicherung im Falle eines Konkurses, habt ihr eine Vorstellung davon, wie lange die Bearbeitung dann dauert. Ganz abgesehen davon, dass die Konten sich im Ausland befinden??

Es ist sicher nicht übertrieben, wenn hier die " rosarote Brille" abgenommen werden sollte!!

LG Johanni
28.12.2006, 11:23 von johanni
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Hallo,

wie ich gelesen habe, wird diese Dienstleistung über eine Agentur angeboten. Wer letztlich dahinter steht, ist nicht bekannt.

Wie bitte lautet die Gesellschaftsform und Firmensitz, mit der dann der Dienstleistungsvertrag abgeschlossen wird?

LG Johanni
28.12.2006, 10:04 von ChristophL
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Wie lange muß der Vertrag den bestehen, bis die Factoring Gesellschaft für den Schadensfall aufkommt?

Gruß Christoph
28.12.2006, 09:25 von Rita
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Grundsätzlich klingt der Gedanke "Mietfactoring" nicht uninteressant.
Ich habe mir die Seite mal angeschaut - da stellen sich mir viele Fragen ...

Zitat:
Miet - u. Nebenkosten (nach)Zahlung bereits 90 Tage nach erstem Mietausfall ohne "Wenn und Aber"

Sicher gehört da noch mehr Kleingedrucktes dazu bzw. wie sieht's mit folgenden Punkten aus:

z.B. "versicherter" Mieter zahlt die Miete Januar einfach nicht (an den Versicherer)
Der VM muss nichts tun, erhält aber 90 Tage nach Fälligkeit der Januar-Miete diese vom Versicherer?

Wie ist der genaue Ablauf?
Wann bzw. ab wann genau tritt der Versicherer ein, wenn der Mieter nicht mehr zahlt?
Wie lange tritt der Versicherer ein?
Was muss der Vermieter zuvor getan haben?
(z.B. ab Verzug/ab Mahnung/ab Mahnbescheid/ oder erst ab Zahlungsurtel/Vollstreckungsbescheid?)
oder hat der Vermieter mit Mahnungen etc. nun nichts mehr zu tun?
Wie geht der Versicherer weiter gegen den Mieter vor?

Ich gehe mal davon aus, dass der VM natürlich nicht an jeden "Dahergelaufenen" vermieten darf (was er ja auch ohne Rückversicherung tunlichst nicht machen sollte).
Welche Bedingungen muss der zu "versichernde" Mieter erfüllen?
Welche Solvenzchecks hat der VM durchzuführen?
Oder überprüft der Versicherer die Mieter? (auf wessen Kosten?)
Was geschieht, wenn ein zu versichernder Bestandsmieter den Solvenzcheck nicht besteht?
27.12.2006, 21:36 von ChristophL
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Ich wünsche ebenfalls einen schönen Abend!

Gruß Christoph
27.12.2006, 21:29 von mmfteam
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Sehr gerne, ich werde auch am morgigen Tage auf Ihre Fragen gespannt sein.

Vielen Dank und einen schönen Abend.

27.12.2006, 21:24 von ChristophL
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Für mich hört sich das ganze auch recht gut an. Ich werde auch erst einmal die Steuerlichen Aspekte klären müssen.

Vielleicht habe ich morgen noch ein paar Fragen.

Gruß Christoph
27.12.2006, 21:18 von mmfteam
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Ich bedanke mich ebenfalls für die Fragen.

Natürlich bin ich gerne bereit auch in Zukunft rede und Antwort zu stehen.

Guten Rutsch und ein erfolgreiches Jahr 2007

27.12.2006, 21:12 von CMAX_65
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Hallo

@ mmfteam,

danke zunächst für die Infos, klingt immer noch interessant.

Ich werde, erst mal Rücksprache mit dem Steuerberater halten, und mich dann wieder melden.

Bis dahin !

Einen guten Rutsch wünsche ich schon mal im Voraus !

MFG
27.12.2006, 21:09 von mmfteam
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Ja kann man. Die Einrichtungsgebühr die Variiert nach der Menge die versichert werden sollen. Fängt an bei 245,- und geht runter bis 95,-

Bei Wohnungsbaufirmen oder Hausverwaltungen mit mehr als 100 Parteien wird ein gesondertes Angebot erstellt.

Rechnen Sie einfach mal die Warmmiete mit einer Prämie von 4%

Also eine Wohnung 245,- zzgl. MwSt.
Warmmiete 400,- x 4% = 16,- zzgl. MwSt. Monatlich.
27.12.2006, 20:56 von ChristophL
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Kann man vor Vertragsabschluß ersehen, mit wieviel Kosten man zu rechnen hat? Oder wie der Mieter eingestuft wird?

Gruß Christoph
27.12.2006, 20:42 von mmfteam
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Nein das sehe ich anders. Alle anderen Streitigkeiten die nichts mit der Mietschuld zu tun hat sichern wir nicht ab.

Es kommt jemand von der Factoringgesellschaft heraus wenn ein schaden eingetreten ist ja. Aber wenn alles in Ordnung ist, und die Wohnung wie vereinbart verlassen wurde dann kommt niemand.

27.12.2006, 20:36 von ChristophL
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Kommt bei einem Mieterauszug/Mieterwechsel auch ein Sachbearbeiter raus und führt die Abnahme durch?

Wenn die Factoring Gesellschaft alle Kosten auch die Kosten für den Rechtsstreit übernimmt. Könnte man sich quasi die Vermieterrechtsschutzversicherung sparen, sehe ich das Richtig?

Gruß Christoph
27.12.2006, 20:23 von mmfteam
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Ihr sachbearbeiter kommt sozusagen heraus und macht die Abnahme der Wohnung. Das kann auch ohne Ihrem beisein geschehen, es muss mir nur jemand zugang zur Wohnung verschaffen.

27.12.2006, 20:22 von ChristophL
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Wie sieht denn die Wohnungsabnahme aus? Kommt einer von der Factoring Gesellschaft raus und begutachtet sich die Wohnung?? Oder kann ich das selber machen?

Gruß Christoph
27.12.2006, 20:20 von mmfteam
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@CMAX_65 diese sind dann mit mehr als 4% zu Versichern. Die Prämie liegt da in etwa bei 7%. Aber wie gesagt das ist eher die Ausnahme, es gibt auch Mieter die wir ablehnen. Dann aber auch nur weil wir entsprechende Informationen haben auf die wir zurückgreifen konnten.
27.12.2006, 20:18 von mmfteam
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Insofern eine Wohnung neu Vermietet wird, bekommt der Vermieter davon nichts mit. Ihre bestehenden Mieter bekommen es leider sehr wohl mit, denn Sie müssen ja eine Einverständniserklärung abgeben ob wir die Bonität überprüfen dürfen. Ähnlich wie bei Immobilienmakler. Und dann kommt da noch eine Wohnungsabnahme hinzu. Man könnte ja sonst sagen Sie hatten ne Einbauküche und ne Kernsanierung hinter sich. Und Ihr Mieter hat alles mitgenommen bzw. Kaputt gemacht. Dann wäre ich in dem Fall derjenige der dafür Haften müsste.

Der Mietvertrag bleibt bestehen, Sie bevollmächtigen uns nur alle weiteren Schritte einzuleiten. In der Regel dauert es nur ein paar Tage bis Gelder weitergeleitet werden. Bei Daueraufträgen der Mieter geht es natürlich schneller.
27.12.2006, 20:09 von ChristophL
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Das hört sich ja ganz gut an.

Bekommen die Mieter von der ganzen Abtreterei eigentlich etwas mit? Außer das Sie an eine andere Bank die Miete bezahlen? Gibt es irgendwelche Anschreiben an die Mieter seitens der Factoring Gesellschaft?

Kann ich an meinen Mietverträgen weiterhin festhalten, oder muss ich diese jetzt umstellen?

Nach wieviel Tagen wird das Geld von der Gesellschaft auf meinem Konto Gutgeschrieben?

Gruß Christoph
27.12.2006, 20:01 von CMAX_65
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Hallo,

Zitat:
Ich bitte nur zu beachten, das es Einzelfälle gibt die nicht zu diesen Konditionen Fakturiert werden können. Aber wie gesagt Einzelfälle


wahrscheinlich mit schlechter Bonität ???

Sind die dann entweder über 4% oder gar nicht zu versichern ???

MFG
27.12.2006, 19:43 von mmfteam
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Ja die Räumung, fachgerechte Renovierung bzw. Instandsetzung Ihrer Immobilie im Schadensfall ( Vandalismus )geht auf Kosten der Factoring Gesellschaft.
27.12.2006, 19:39 von ChristophL
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Zahlt die Factoring Gesellschaft auch eine Entrüpelung, bzw. Neurenovierung?

Gruß Christoph
27.12.2006, 19:37 von mmfteam
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@CMAX_65 das ist korrekt.

Freut mich das ich Ihnen helfen konnte.

Ich bitte nur zu beachten, das es Einzelfälle gibt die nicht zu diesen Konditionen Fakturiert werden können. Aber wie gesagt Einzelfälle. Andere Unternehmen dieser Art sind in der Preisklasse in etwa gleich. Nur hier haben Sie es mit einem Unternehmen zu tun welches schon Jahrelange Erfahrung im Factoring Geschäft hat.
27.12.2006, 19:32 von mmfteam
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Die Bonitätsprüfung leitet das Factoringunternehmen ein.
Als Factoringunternehmen hat man mehr Möglichkeiten Datenbanken abzugleichen.

Wenn ein Mieter nicht mehr Zahlt, bekommen Sie als Vermieter nach 90 Tagen Mietrückstand rückwirkend die Miete von der Factoring Gesellschaft erstattet. Und das solange bis die Zwangsräumung durch ist, und eventuelle Schäden beseitigt werden mussten.
27.12.2006, 19:29 von CMAX_65
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Hallo,

na also, das sind doch handfeste Informationen.

Falls ich richtig zusammengerechnet habe, wäre eine Absicherung von € 144.000,00 Mieteinnahmen
in 10 Jahren für € 7,041,63 zu haben (einmalige + laufendeKosten zzgl. MwSt (19%!)).

Also etwa 4,89 % der Warmmiete (gesamt gerechnet) als Prämie der Versicherungs-/Factoringgesellschaft.

Klingt nicht schlecht !

Und dazuhin steuerlich absetzbar. Man müsste mal mit anderen Gesellschaften, die Mietausfallversicherungen anbieten, Konditionen und Vertragsbedingungen vergleichen bzw. abchecken.

Bis dahin !

MFG
27.12.2006, 19:24 von ChristophL
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Wer leitet denn die Bonitätsprüfung ein? Der Vermieter oder das Factoringunternehmen?

Wie läuft es ab wenn ein Mieter nicht mehr zahlt oder die Miete kürzt?

Gruß Christoph
27.12.2006, 18:36 von mmfteam
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Ja das ist ein Fester bestrag. Je Wohnung 245,-
Ab 4 Wohnungen 225,- usw.
27.12.2006, 18:01 von ChristophL
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Die Einrichtungsgebühr von 735 Euro für 3 Wohnungen ist ein fester Betrag oder variert dieser Betrag mit Höhe der Mieteinnahmen.

Gruß Christoph
27.12.2006, 16:58 von mmfteam
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Vielen Dank für die Fragen.
Um direkt auf die Kosten zurückzukommen, werde ich ein Preisbeispiel hinzufügen.

Eigentümer, 3 Wohnungen, Warmmiete jeder Wohnung 400,- (jährlich 14.400,-)

Nach einer Bonitätsprüfung, die über Schufa etc. hinaus gehen, wird der Mieter A nach

sehr guten Bonität 2,8% eingestuft = 11,20,- monatlich.

Mieter B wird als Mittelmaß eingestuft - das entspricht 4% = 16,00,-

Mieter C wird als Mittelmaß eingestuft - das entspricht 4% = 16,00,-

Es gibt noch ein Fall, der in Ausnahmesituationen auch factoriert werden kann. (Besonders schwerer Fall)

Bei drei Wohnungen ist eine einmalige Einrichtungsgebühr von 735,00,- zzgl. MwSt. zu entrichten. Entspricht 245,- je Mietpartei.

Wobei man folgendes beachten muss: Je mehr Parteien abzusichern sind, desto günstiger werden die Einrichtungsgebühren.

Kosten:

Einrichtungsgebühr einmalig 735,- zzgl. MwSt.

Folgekosten jährlich 518,40,- zzgl. MwSt.

Im gewerblichen Bereich können Sie die Kosten auf die Nebenkosten umlagern.

Beispielrechnung für einen Räumungstitel:

3 Wohneinheiten (je 3 Zimmer) mit je 400,- Warmmiete im Monat.

Mieteinnahmen 12 Monate 14.400,-

Streitwert bei einer Wohneinheit 4.800,-

aussergerichtliche RA-Kosten 225,-

gerichtliche RA-Kosten 725,-

Gerichtskosten 363,-

Vorschuss Gerichtsvollzieher 3.000,-

Kosten durch Vandalismus 2.500,-

Summe möglicher Kosten 11.613,-

Mietüberschuss 2.787,-

Mit Mietfactoring decken Sie alle Kosten aus einem solchen Szenario.

Alle Kosten können steuerlich geltend gemacht werden.

Konkursfall:

Ich möchte anmerken, dass ich nicht die Factoringgesellschaft bin, sondern nur der Vermittler.
Das Unternehmen selber besteht seit einigen Jahren und hat bisher nur für den Mittelstand gearbeitet und das sehr erfolgreich.

Geht das Unternehmen in die Insolvenz, sind die Mieteinnahmen durch eine Vertrauensschadenversicherung abgesichert. Ausserdem handelt es sich hierbei um Fremdgelder , die nicht in die Insolvenzmasse fallen.

Vertrauensschadenversicherung: Eine Vertrauensschadenversicherung (VSV) schützt Unternehmen vor Vermögensschäden aus unerlaubten Handlungen, die von Betriebsangehörigen oder sonstigen Vertrauenspersonen des Unternehmens begangen werden. Dazu gehören Betrug, Unterschlagung, Diebstahl, Untreue, Sachbeschädigung, Sabotage oder andere vorsätzlich unerlaubte Handlungen, die nach § 823 BGB zum Schadenersatz verpflichten. Ersetzt werden in der Regel sowohl Schäden, die dem Unternehmen selbst entstehen, als auch Schäden, die Dritten zugefügt werden. Quelle: Wikipedia.org

Zu der Frage ob sich Mietfactoring überhaupt für ein Unternehmen rechnet, kann ich mit ja beantworten. Richtige Mietnomaden gibt es nur zu maximal 5% in Deutschland. Bei allen anderen handelt es sich um Einzelschicksale.

Versicherungskonzerne schreiben auch Gewinne.

Um auf das Thema Mietversicherung zu kommen, musste ich heute feststellen, dass da einige Konzerne nicht günstiger sind. Zusätzlich decken Sie die Mieten nur in einem bestimmten Zeitraum ab.

Mit Mietfactoring sichern Sie sich bis zum Prozessende ab.
27.12.2006, 11:21 von CMAX_65
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Hallo

@ mmfteam,

Zitat:
CMAX_65
» 26.12.06 11:50 «

Hallo,

ich sehs ähnlich wie meine Vorredner, mehr Infos wären wichtig !


MFG
27.12.2006, 00:10 von ChristophL
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Da das ganze ja noch recht neu unter den privaten Vermietern ist, sollte man erst einmal abwarten.

Gruß Christoph
26.12.2006, 14:02 von Shadow1977
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Hi!
Also, steuerlich sind prinzipiell alle Kosten absetzbar, die etwas mit der Vermietung zu tun haben, von daher ein klares JA. Ich kenne mich sonst aber auch nicht damit aus, kann mir aber kaum vorstellen, dass bei 4 % sämtliche Kosten der Versicherung übernommen werden, wenn ein Mieter 2-3 Jahre nicht bezahlen kann. Und dass eine Firma meine Mieteinnahmen monatlich erstmal abkassiert, und dann den "Rest" wieder ausbezahlt, kommt mir ziemlich unseriös vor! Von daher besser mehrmals das "Kleingedruckte" lesen .
26.12.2006, 11:50 von CMAX_65
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Hallo,

ich sehs ähnlich wie meine Vorredner, mehr Infos wären wichtig !

z.B. heisst es in den 15 Fragen zum Mietfactoring dass die laufende Prämie, neben einer Grundgebühr, 2,8-4% der Warmmiete betragen würde. Abhängig von der jeweiligen Bonität des Mieters.

Wie definiert sich die Bonität des Mieters. Konkret wann sinds 2,8 % wann 3,5% wann 4% der Warmmiete.

Ist alles, einmalige, wie laufende Gebühren steuermindernd anzusetzten/steuerlich anerkannt???

Gelder im Konkursfall gesichert???

Fragen über Fragen!

MFG

26.12.2006, 11:30 von dontpanic
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Hallo,

das die Sache nicht ganz billig wird ist doch klar, schließlich muss ein Factorer auch Geld verdienen. Ein par Preisbeispiele wären nicht schlecht.

Gruß,
dp

26.12.2006, 11:15 von ChristophL
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Ich sehe der Sache ein wenig Mißtrauisch gegenüber, aber ich lasse mich gerne aufklären. Für einen kleinen Beitrag wäre ich wohl auch Bereit mich abzusichern.

Wie sieht das ganze denn mit der Absetzbarkeit beim Finanamt aus? Bekommt man eine Rechnung über die Gebühren??

Was ist wenn die Factoring Gesellschaft Konkurs geht, ist meine Miete denn auch futsch?

Gruß Christoph
25.12.2006, 22:10 von mmfteam
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Ein Weihnachtliches hallo an alle User. Einer meiner Kunden verwies mich auf dieses Forum, und deswegen möchte mich kurz vorstellen. Ich habe eine Factoring Agentur und bin unter anderem für das Mietfactoring zuständig.

Wie der User CMAX_65 schon richtig sagte, ist Forderungsankauf bisher nur im gewerblichen Bereich angewandt worden.

In der Art kann man Mietfactoring schon mit einer Mietausfallversicherung vergleichen.
Allerdings muss man dazu sagen, dass die Leistungen einer Mietausfallversicherung nicht so umfangreich sind wie beim Mietfactoring.

Dann kommt natürlich wieder der Kostenfaktor ins Spiel. Der Kostenfaktor ist beim Mietfactoring mit Sicherheit höher als bei einer klassischen Versicherung. Für viele Eigentümer spielten hier die Kosten keine Rolle, weil sie Ihre Ausfälle auf bis zu 96% reduzieren konnten.
Zu den Kosten kann man noch sagen, dass sie steuerlich geltend gemacht werden können.
Im gewerblichen Bereich können die Kosten sogar auf die Nebenkosten umgelagert werden.

Für Fragen und Kritik stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und wünsche allen noch ein gesundes und ertragreiches Jahr 2007!
25.12.2006, 10:27 von CMAX_65
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Hallo,

sonst keine weiteren Erfahrungen ???

Liegt wahrscheinlich daran, dass factoring/Ankauf von Forderungen bisher nur im gewerblichen Bereich bekannt war.

Ich habe allerdings auch von Versicherern gehört, die zum Teil eine sogenannte Mietausfallversicherung anbieten. Habe aber keine Ahnung zu welchen Konditionen.

Grundsätzlich denke ich es ist überlegenswert, kommt allerdings auf die genauen Konditionen - vertragliche Gestaltung an.

Deswegen würde ich mir wünschen noch weitere Infos zu erhalten, am besten natürlich von denen, die sowas bereits abgeschlossen haben bzw. Erfahrung haben.

MFG
22.12.2006, 19:48 von Kupconsulting
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@Dernie ja habe ich, als Kunde. Darf ich fragen warum Sie ein Problem damit haben wenn die Miete nach abzug der gebühr auf Ihr Konto überwiesen wird? Fact ist, das Hauptunternehmen ist nicht erst seit gestern auf dem Markt. Meine bedenken hatte ich dabei natürlich auch. Aber Fakt ist, es handelt sich dabei ja um Fremdgelder, die bei dem Unternehmen auch nicht in die Insolvenzmasse fallen würden. Was sonst noch angestellt werden könnte ist schon klar.
22.12.2006, 13:10 von Dernie
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Hier mein Beitrag aus einem anderen Thread zu diesem Thema:

mietfactoring-krefeld.... .

Hmmmm....... . Ich habe dort auf deren Internet-Seite mal ein wenig rumgestöbert.

Wenn ich das richtig verstanden habe, soll das so ablaufen, daß die Miete vom Mieter zunächst bei denen auf ein Konto eingezahlt wird, und diese die Miete nach Abzug ihrer Gebühren dann an mich überweisen.

Hmmmmm, nennt mich paranoid. Aber die MIR zustehende Miete wird auch ausschließlich an MICH überwiesen!!!! Da könnte man sich ja sonst diverse "lustige" Szenarien ausdenken..... .

Gruß,
Mr. paranoid Dernie

@Kupconsulting:
Zufällig irgendetwas mit mietfactoring-krefeld zu tun?? Klingt in den Beiträgen so ein bißchen danach..... . Aber vielleicht habe ich ja auch wieder Halo's ;-)
22.12.2006, 12:33 von dontpanic
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2,8 - 4,0% wären wirklich nicht zuviel...
22.12.2006, 12:20 von Kupconsulting
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Also ich kenne das mit dem Mietfactoring so. Einmalige Einrichtungsgebühr summe xx und dann ein Monatlicher Beitrag von 2,8 - 4,0% der Warmmiete die sowieso Steuerlich geltend gemacht werden können. Dafür bekommst du die Boniprüfung und Mietausfallschutz Schutz gegen Vandalismusschäden bis hin zur Räumungsklage ohne das man das selber bezahlen muss. Also hast du als Vermieter doch keine Probleme mehr.

Google: mietfactoring-krefeld

22.12.2006, 12:00 von dontpanic
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Hallo,

ich glaube, dass diese Absicherung/Versicherung so teuer ist, dass sich eine Vermietung nicht mehr lohnt.

Das ist so, als wenn du dich als häufiger Schwimmbadnutzer gegen Fusspilz versichern willst - unbezahlbar..!

Gruß,
dp
22.12.2006, 08:48 von Administrator_
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Habe zwar keine Erfahrung, es gibt immer von Zeit zu Zeit "getarnte" Werbeeinträge.
Wenn man dann auf die entsprechende Internetseite "geht" wird einem das "heitere vom Himmel" versprochen, was dann natürlich berecthigte Zweifel weckt.

Ich persöhnlich lasse dann lieber die Finger davon.
Vor eingen Jahren wurden ja auch "leichtgläubigen" eine hohe Rendite mit "Schrottimmobilien" zugesichert.

Aber wie heisst es "Dummheit schützt vor Strafe nicht"
Wir freuen uns von Ihnen zu hören!
Haben Sie Fragen, Anregungen oder Kritik?
Schreiben Sie uns!
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