meineimmobilie - das Portal für Vermieter und Immobilien Besitzermeineimmobilie.de StartseiteZu redmark.de

Kostenloser eNewsletter

Umfrage

Planen Sie den Einsatz von Solarenergie?





Allgemeines Forum / Vermieten (vermieternetz)

» Zurück zur Rubrik Vermieten (vermieternetz)
» Zurück zur Forum-Startseite
» Favoriten anzeigen


Zur Rubrik wechseln:

Wohnung gekündigt, Besichtigung dieser von Neumietern!?

» Antworten» Letztes Thema» Neues Thema

Legende:

Der Benutzer ist Experte
Der Benutzer hat 50 Beträge verfasst
 Der Benutzer hat 100 Beträge verfasst
  Der Benutzer hat 150 Beträge verfasst
 
Gate  14.10.09, 12:09, Beiträge: 27
An Ihrer Stelle würde ich den derzeitigen Mieter höflich bitten, Besichtigungen (in Maßen) kooperativ zu ermöglichen, ggf. warten bis zu dessen Auszug.
Den neuen Mietvertrag würde ich als Vermieter erst gegenzeichnen, nachdem der neue Interessent die Wohnung im echten Übergabezustand (also nach Auszug des derzeitigen Mieters) gesehen und der gegenwärtige Mieter den Besitz an der Mietsache ordnungsgemäß aufgegeben hat. Sonst könnte es passieren, daß der gegenwärtige Mieter - aus welchen Gründen auch immer - die Mietsache nicht rechtzeitig zurückgibt und der neue Mieter zu Recht schon auf der Matte steht - viel Spaß dann mit dem Streß und etwaigen Schadenersatzforderungen...

Der Verwalter


Zitat:
Original geschrieben von thobu72
Hallo Vermieternetz,

habe unsere Einliegerwohnung unserem Mieter fristgerecht gekündigt.
Vor ca. 1,5 Monaten. Nun möchte ich ja direkt im Anschluss, wenn möglich, die Wohnung weiter vermieten.
Ich müsste ja dann im Vorfeld die Wohnung einsehen um zu wissen ob noch Renovierungsarbeiten zu machen sind. Darf ich das?
Und wie sieht das aus, wenn ich Mietinteressenten habe?
Darf ich diesen die Wohnung zeigen, wenn der Mieter noch darin wohnt?

Mit freundlichen Grüssen thobu72

 
thobu72  14.10.09, 00:10, Beiträge: 5
Hallo Vermieternetz,

habe unsere Einliegerwohnung unserem Mieter fristgerecht gekündigt.
Vor ca. 1,5 Monaten. Nun möchte ich ja direkt im Anschluss, wenn möglich, die Wohnung weiter vermieten.
Ich müsste ja dann im Vorfeld die Wohnung einsehen um zu wissen ob noch Renovierungsarbeiten zu machen sind. Darf ich das?
Und wie sieht das aus, wenn ich Mietinteressenten habe?
Darf ich diesen die Wohnung zeigen, wenn der Mieter noch darin wohnt?

Mit freundlichen Grüssen thobu72
 
Zur Rubrik wechseln:» Dieses Thema beobachten

RSS-Feed  RSS-Feed                  Immobilien-News auf Ihrer Google-Startseite!  auf iGoogle einbinden                  Newsletter  Newsletter

meineimmobilie twittert  meineimmobilie twittert                  holen Sie sich meineimmobilie auf Ihr iPhone  holen Sie sich meineimmobilie auf Ihr iPhone