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| | | | Lillibeth  | 01.02.10, 21:03, Beiträge: 58 |  |  |  |  |  Na ja !!!!!
trotzdem danke für die Antwort :-) :-) | | webslinger. | 01.02.10, 16:48, Beiträge: 25 |  |  |  |  |  Vielleicht kennt keiner - ausser mir - eine Antwort.
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Schönes Eigenlob, gell | Lillibeth  | 17.01.10, 00:37, Beiträge: 58 |  |  |  |  |  Bekommt man denn hier überhaupt noch eine Antwort ?? | Lillibeth  | 17.01.10, 00:37, Beiträge: 58 |  |  |  |  |  Bekommt man denn hier überhaupt noch eine Antwort ?? | | webslinger. | 29.09.09, 12:15, Beiträge: 25 |  |  |  |  | Wenn der Mieter nicht bereit ist, die Person zu benennen die einen Nachschlüssel hat, sollte man darauf hinweisen, falls es zur "Türöffnung im Notfall" durch einen Schlüsseldienst kommt, der Mieter dann die Kosten der Türöffnung bzw. Reparatur/ Einbau eines neues Schliesszylinders trägt.
Zudem könnten weitere Kosten vom VM eingefordert werden, wenn nachdewiesen werden kann, dass der Schaden kleiner gewesen wäre, wenn man direkt in die Wohnung gekonnt hätte und nicht auf einen Schlüsseldienst warten musste.
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Ich senden - alle paar Jahre - meinen Mietern vor der Urlaubssaison ein Schreiben mit der Bitte um Übergabe eines Nachschlüssels (im versiegelten Umschlag) oder mit der Bitte um Nennung einer Person und führe o.a. Gründe an.
Ferner erwähne ich, falls der Umschlag von mir geöffnet werden sollte ich als VM natürlich rechenschaft ablegen muss weshalb und wieso. | Lillibeth  | 02.09.09, 21:37, Beiträge: 58 |  |  |  |  | Hallo
habe gerade den o.g. Beitrag gelesen und die Idee ist ganz gut.
Nur was ist wenn der Mieter auch nicht bereit ist,die Person zu benennen die einen Notfallschlüssel hat ??
Wer haftet für Schäden die passieren wenn der Mieter in Urlaub ist und niemand bemerkt das sich im Haus was zusammenbraut,z.B.ein Rohrbruch ?? |
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