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| | | | | Daniela F. | 31.01.10, 20:14, Beiträge: 8 |  |  |  |  | Hallo!
Zum Glück kam der Mieter dann am Freitag und hat fleissig losgelegt, so dass wir eben die Übergabe machen konnten.
Puuh, mal wieder Glück gehabt...
Danke für die Hilfe! | | Gate | 29.01.10, 11:07, Beiträge: 27 |  |  |  |  | Zitat: Original geschrieben von Gate
Der (noch nicht/ verspätet) ausziehende Mieter macht sich Ihnen gegenüber schadenersatzpflichtig, weil Sie an ihn jene Forderungen weiterreichen, den Ihr neuer Mieter an Sie richten wird. Das könnte alles sehr unerfreulich werden.
Versuchen Sie intensiv, den Noch-Mieter zu erreichen (über dessen Freunde, Arbeitgeber, Handy, via SMS...)und ihm diese Situation klarzumachen! Sagen Sie, dass Sie nicht anders können als ihn zum termingemäßen Auszug zu bewegen, weil es bereits einen Anschlußmietvertrag gebe.
Grundsätzlich ist bei Wohnungsvermietung ratsam, wirklich erst die Rückgabe einer "gekündigten Wohnung" vorzunehmen und erst dann einen neuen Mietvertrag abzuschließen.
Der Verwalter | | Gate | 29.01.10, 11:07, Beiträge: 27 |  |  |  |  | Der (noch nicht/ verspätet) ausziehende Mieter macht sich Ihnen gegenüber schadenersatzpflichtig, weil Sie an ihn jene Forderungen weiterreichen, den Ihr neuer Mieter an Sie richten wird. Das könnte alles sehr unerfreulich werden.
Versuchen Sie intensiv, den Noch-Mieter zu erreichen (über dessen Freunde, Arbeitgeber, Handy, via SMS...)und ihm diese Situation klarzumachen! Sagen Sie, dass Sie nicht anders können als ihn zum termingemäßen Auszug zu bewegen, weil es bereits einen Anschlußmietvertrag gebe.
Grundsätzlich ist bei Wohnungsvermietung ratsam, wirklich erst die Rückgabe einer "gekündigten Wohnung" vorzunehmen und erst dann einen neuen Mietvertrag abzuschließen. | | Daniela F. | 28.01.10, 17:11, Beiträge: 8 |  |  |  |  | Hallo!
Brauche mal schnell einen Rat.
Mein Mieter hat die Wohnung zum 31.01.10 gekündigt.
Da er so schnell wie möglich umziehen wollte, habe ich eine 2 monatige Kündigungsfrist akzeptiert.
Jetzt hat er gefragt, ob er den Umzug nicht ein paar Tage oder eine Woche nach hinten schieben kann (also Auszug erst Mitte Februar).
Dem habe ich nicht zugestimmt, da die Wohnung bereits zum 01.02. wieder vermietet ist.
Ich bewohne die Wohnung über ihm und habe bis jetzt noch keine Umzugsvorbereitungen seinerseits mitbekommen.
Was muss ich alles machen, wenn er am Sonntag, den 31.01. nicht draussen ist? Ich habe schliesslich auch Verpflichtungen gegenüber dem neuen Mieter.
Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.
P.S.: Ihn fragen kann ich leider nicht, er ist anscheinend auf Geschäftsreise. |
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