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Betriebskosten trotz ordentlicher Kündigung- muss ich das bezahlen?

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Jobkomet  12.02.10, 13:18, Beiträge: 7
Zitat:
Original geschrieben von Dani*87
Mir ist ja klar dass ein Vermieter die Kaution einbehalten darf, es geht hier aber um eine Kautionsversicherung.
Die haftet für Schäden, nicht aber für Nachzahlungen die vielleicht garnicht erst zustande kommen.
Die Kautionsversicherung ist nicht grad bekannt unter Vermietern und Verwaltungen. Er war der ganzen Sache auch eher skeptisch gegenüber getreten vor Abschluss dieser. Aber darf er denn dies als Druckmittel verwenden wenn ich nicht einen Betriebskostenvorschuss bezahlen würde?

Klarer Fall von Betrug!

Wenn Du eine Kaution bei Mietbeginn abgegeben hast, die ordentlich auf einem Sparbuch mit 2 % verzinst wurde und du dieses Sparbuch komplett ausgezahlt hast und deine Vorauszahlungen regelmässig geleistet hat, darf der Vermieter (in diesem Fall die Hausverwaltung) 2 Monatsvorauszahlungen der Nebenkosten einbehalten.

Irgendeinen Schwachsinn von Kautionsversicherung oder so, halte ich für "Nepper, Schlepper, Bauernfänger".

Das Mietwohnrecht sagt obige Sachlage ganz klar voraus und alles andere ist unwirksam.

1. Hast du deine Wohnung ordentlich abnehmen lassen (mit Abnahmeprotokoll bei Auszug)?

2. Gab es erhebliche Mängel (Duschkabine defekt, Fliesenschaden verursacht)?

3. Mietrückstände?

Wenn Du mindestens zwei dieser drei Fragen mit Nein beantworten konntest, hast du keine zusätzlichen Leistungen zu bezahlten. Du kannst dem Typus Animus von der Hausverwaltung einen netten Brief schreiben, wo du ihn aufforderst, diese Angelegenheit einem Rechtsanwalt zu übergeben, der dann von dir hören wird.

Viel Glück
Jobkomet / Imokomet
Ursula Häuslmeier
 
Lillibeth  02.02.10, 21:28, Beiträge: 58
Hallo

frag doch mal bitte bei Deiner Versicherung nach.Warscheinlich kennen die sich mit Deinem Problem aus.


KAUTIONSVERSICHERUNG
Statt Bürgschaft: Kautionsversicherungen
Nahezu jeder weiß, dass es in bestimmten Branchen heutzutage oft zur Voraussetzung geworden ist, dass die festgelegten Verpflichtungen eines Vertrages durch die Garantieleistungen eines Dritten verbürgt werden. Haben Sie schon einmal von der Kautionsversicherung gehört? Diese beschäftigt sich genau mit diesem Thema.

Die Kautionsversicherung übernimmt die Bürgschaften für bestimmte vertragliche Verpflichtungen durch den Versicherungsnehmer. Dieser erhält einen Versicherungsschein. Der Gläubiger des Versicherungsnehmers erhält einen Bürgschaftsvertrag. Zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherungsnehmer wird ein so genannter Versicherungsvertrag geschlossen. Selbstverständlich prüft die Versicherungsgesellschaft vorher, ob dem Versicherungsnehmer eine Kautionsversicherung gewährt werden kann.

Überwiegend werden Kautionsversicherungen im Baugewerbe abgeschlossen. Sie sind die Hauptkunden der Versicherungsgesellschaften, die eine solche Versicherung anbieten. Mittlerweile wird die Versicherung sowohl national als auch international als Bürgschaft anerkannt. Sie bietet dem Gläubiger die gleiche Sicherheit wie eine Bürgschaft.

Der Vorteil an einer solchen Versicherung ist, dass sie kostengünstiger ist, als wenn man sich zum Beispiel bei der Bank einen Avalkredit aufnehmen müsste. Hierfür muss man Zinsen zahlen. Die Kautionsversicherung wird nur bei tatsächlichem Bedarf angewendet. Ein weiterer Vorteil ist, dass Ihre Kreditlinie nicht angegriffen wird und Ihr Unternehmen weiterhin liquide bleibt.



Ein Grund als Vermieter mich auf so was erst garnicht ein zu lassen.

Wer die Kaution nicht komplett überweist ( auch wenn es ein anderes Gesetz gibt ) bekommt die Wohnung nicht.Klare Sache !!

Wenn ich eine Wohnung anonciere steht dabei immer was von einer 2 Monatsmietenkaution. Unverschämt ist wer sich darauf bewirbt und die Kaution nicht bezahlen kann !!!
 
Dani*87  02.02.10, 20:30, Beiträge: 2
Mir ist ja klar dass ein Vermieter die Kaution einbehalten darf, es geht hier aber um eine Kautionsversicherung.
Die haftet für Schäden, nicht aber für Nachzahlungen die vielleicht garnicht erst zustande kommen.
Die Kautionsversicherung ist nicht grad bekannt unter Vermietern und Verwaltungen. Er war der ganzen Sache auch eher skeptisch gegenüber getreten vor Abschluss dieser. Aber darf er denn dies als Druckmittel verwenden wenn ich nicht einen Betriebskostenvorschuss bezahlen würde?
 
Lillibeth  01.02.10, 21:11, Beiträge: 58
Hallo

die Hausverwaltung hat das Recht einen Teil von der Kaution einzubehalten für evt. Nachzahlung.

Gruß

Lillibeth
 
Dani*87  31.01.10, 19:20, Beiträge: 2
Hallo liebe Experten!
Ich habe mich in diesem Forum angemeldet weil ich ein kleines Problem habe: meine Verwaltung verlangt nach Auszug einen Betriebskostenvoschuss von 180euro als Sicherheit für die bevorstehende Betriebskostenabrechnung 2009. Ich wohne dort bereits nicht mehr und habe die Wohnung in Ordnungsgemäßem Zustand abgegeben. Die Verwaltung weigert sich, die in beiderseitigem Einverständnis abgeschlossene Kautionsversicherung frei zu geben, wenn ich diesen Vorschuss nicht zahle.
Meine Frage nun: darf die Verwaltung so einfach Kosten von mir verlangen die ich nicht verursachen werde (Hauswartkosten, Müllabfuhr, etc. enthalten)? Darf sie dies als Druckmittel verwenden sonst die Versicherung nicht frei zu geben? Und: muss ich mich darauf einlassen?
Die Verwaltung hat, um mir die Abrechnung zukommen zu lassen, meine neue Adresse. Es müsste denen doch reichen.
Ich bitte um Antwort!
Danke, Daniela Möller
 
Letzte Änderung: 31.01.10, 19:25
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