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| | | | | Jobkomet | 12.02.10, 12:51, Beiträge: 7 |  |  |  |  | Zitat: Original geschrieben von Jobkomet
Zitat: Original geschrieben von rolf600
Hallo, wir bauen eine Dpppelhaushälfte. Der Bauunternehmer (Generalübernehmer) ist pleite. Firma ist gelöscht, er slebst hat die eidesstattliche abgegeben.
Problem 1: diverse Baumängel
Problem2: er hat ca 5.000 Euro veruntreut (wir hatten für Sonderwünsche Fliesen 5.000 im voraus an ihn bezahlt, die sind beim Fliesenhändler aber nie angekommen).
Eigentlich nicht mehr zu holen bei ihm. Macht es Sinn, hier noch zu versuchen, was zurückzubekommen?
Oder kann man sich die Anwaltskosten gleich ersparen?
Ich würde zuerst mal überprüfen, wenn er die eidesstattliche Versicherung abgelegt hat, ob er die "Regelinsolvenz" eingeleitet hat und dies, falls nicht, für ihn bei dem Amtsgericht nachholen.
Denn sollte er trotzdem noch arbeiten, oder weitere Kunden veruntreuen, wird dem ein Riegel vorgeschoben.
"Füge niemand anderen das zu, was du willst, daß man dir selbst nicht tut!".
Bei dem zuständigen Amtsgericht - Insolvenzgericht gibst du dann deine Forderung gleich mit an, mit dem Hinweis, daß es sich hier um Betrug handelt, somit wird diese Angelegenheit auch gleich der zuständigen Staatsanwaltschaft vorgelegt.
Wenn Du dazu weitere Fragen hast, kein Thema auch gerne Beratung (ausnahmsweise kostenlos).
Es gibt im Internet kein Formblatt, aber ein einfaches Fax (unterzeichnet) reicht hierfür aus und die Faxnummer des zuständiges Amtsgerichtes findest du im Internet.
Viel Erfolg!
Jobkomet / Imokomet
Ursula Häuslmeier | | Jobkomet | 12.02.10, 12:47, Beiträge: 7 |  |  |  |  | Zitat: Original geschrieben von rolf600
Hallo, wir bauen eine Dpppelhaushälfte. Der Bauunternehmer (Generalübernehmer) ist pleite. Firma ist gelöscht, er slebst hat die eidesstattliche abgegeben.
Problem 1: diverse Baumängel
Problem2: er hat ca 5.000 Euro veruntreut (wir hatten für Sonderwünsche Fliesen 5.000 im voraus an ihn bezahlt, die sind beim Fliesenhändler aber nie angekommen).
Eigentlich nicht mehr zu holen bei ihm. Macht es Sinn, hier noch zu versuchen, was zurückzubekommen?
Oder kann man sich die Anwaltskosten gleich ersparen?
| jstroisch  | 01.10.08, 12:16, Beiträge: 103 |  |  |  |  | Hallo Rolf600,
sei froh, dass es nur umso verhältnismäßig wenig Geld geht. Dennoch: Deine Forderungen solltest Du immer auch stellen und dokumentieren.
Grüße,
Jörg Stroisch
- Moderator - | | rolf600 | 25.09.08, 14:28, Beiträge: 9 |  |  |  |  | Hallo, wir bauen eine Dpppelhaushälfte. Der Bauunternehmer (Generalübernehmer) ist pleite. Firma ist gelöscht, er slebst hat die eidesstattliche abgegeben.
Problem 1: diverse Baumängel
Problem2: er hat ca 5.000 Euro veruntreut (wir hatten für Sonderwünsche Fliesen 5.000 im voraus an ihn bezahlt, die sind beim Fliesenhändler aber nie angekommen).
Eigentlich nicht mehr zu holen bei ihm. Macht es Sinn, hier noch zu versuchen, was zurückzubekommen?
Oder kann man sich die Anwaltskosten gleich ersparen? |
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