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Traummieter gesucht
Wahrheiten aus dem Vermieter-Alltag, skurrile Urteile und alles, was das Zusammenleben zwischen Mieter und Vermieter so spannend macht.
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Geld aus der Riester-Rente Da Immobilien für viele als sinnvoller Baustein einer privaten Altersvorsorge gelten, ermöglicht es der Staat zukünftigen Eigenheimbesitzern, auch über die Riester-Rente günstig an finanzielle Mittel für die selbst genutzten eigenen vier Wände zu kommen. Entwickelt wurde ein sogenanntes Entnahmemodell. Jeder, der mit einer Riester-Anlage (Fonds, Versicherung, Fondspolice usw.) vorsorgt, kann sich selbst aus dieser Anlage 10.000 bis 50.000 Euro des bisher angesparten Kapitals leihen, um damit eine selbst genutzte Immobilie zu bauen oder zu kaufen. Zinsen und Steuern fallen hierbei laut Bundesarbeitsministerium nicht an. Betrag bis zum Rentenbeginn zurückzahlen Der geliehene Betrag muss jedoch in monatlich gleichen Raten, spätestens bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres, also mit Rentenbeginn, komplett in einen Altersvorsorgevertrag zurückgezahlt sein. Die Rückzahlung muss mit dem zweiten auf das Jahr der Auszahlung folgenden Jahr beginnen. Sie wird nicht steuerlich gefördert. Scheint dieses Modell auf den ersten Blick auch große Vorzüge mit sich zu bringen, so werden doch bei genauerer Prüfung die Nachteile sichtbar. Nachteil: der Zeitaspekt Eine Hürde der Riester-Rente besteht in der Zeit. Wer seinem Riester-Vertrag Geld entnehmen möchte, müsste erst eine recht lange Zeit einzahlen. Etwa sechs bis zehn Jahre dauert es, bis der Mindestbetrag von 10.000 Euro angespart ist. Dieser Betrag wird bei der Finanzierung jedoch noch nicht viel weiterhelfen. Um den Höchstbetrag zu entnehmen, muss ein Durchschnittsverdiener mindestens 20 Jahre einzahlen. Hohe Tilgungsbelastung Wird dann eine Immobilie gekauft, zahlt der Eigenheimbesitzer schließlich nicht nur die regulären Rentenbeiträge weiter, sondern auch die geliehenen Raten zurück. Nach einer langen Ansparphase folgt also eine recht hohe Belastung bei der Tilgung. Schafft es der Bauherr nicht, das Geld rechtzeitig bis zum Rentenbeginn wieder einzuzahlen, muss er die gesamte staatliche Förderung zurückzahlen. meineimmobilie.de-Tipp: ![]() |
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