Erbbauzins

Wenn ein Grundstück im Rahmen einer Erbpacht „geliehen“ wird, dann bedeutet dies, dass es für einen bestimmten Zeitraum von dem Erbpachthalter genutzt werden darf – meist bis zu 99 Jahre lang. Er ist formal betrachtet nicht der Eigentümer. Dem Inhaber des Grundstücks muss er dafür eine Gebühr bezahlen. Dies ist der Erbbauzins.
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Kommunen machen es, aber auch Kirchengemeinden: Sie verkaufen ihre Ländereien nicht, sondern leihen diese aus. Oft für 99 Jahre: Der "Käufer" erwirbt für diesen Zeitraum ein Erbbaurecht mit verschiedenen Pflichten und Rechten.

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Die gelungene Immobilienfinanzierung ist eine wichtige Voraussetzung bei der Umsetzung des Traums von den eigenen vier Wänden oder der lukrativen Geldanlage. Vor allem für Selbstnutzer spielt das Eigenkapital eine große Rolle.

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Bauland ist knapp und teuer. Doch wer bei der Grundstückssuche geschickt zu Werke geht, kann positive Überraschungen erleben.

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Vor dem Kauf eines Grundstück sollte der Interessent klären, welche Rechte andere an seinem Grundstück haben. Nur durch eine genaue Recherche im Grundbuch lassen sich Überraschungen vermeiden. Denn die Rechte andere können den Wert eines Grundstücks erheblich mindern.

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Meist wird ein Bauvorhaben wenigstens teilweise über Fremdmittel finanziert. Das heißt für den Bauherren, dass er die Baufinanzierung ebenso gründlich planen muss wie sein Haus, damit ihm hierbei keine Fehler unterlaufen.