Erbbauzins
Wenn ein Grundstück im Rahmen einer Erbpacht „geliehen“ wird, dann bedeutet dies, dass es für einen bestimmten Zeitraum von dem Erbpachthalter genutzt werden darf – meist bis zu 99 Jahre lang. Er ist formal betrachtet nicht der Eigentümer. Dem Inhaber des Grundstücks muss er dafür eine Gebühr bezahlen. Dies ist der Erbbauzins.

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