Einbruchschutz
Einbrecher haben das ganze Jahr Saison, doch Vermieter sind nicht dazu verpflichtet einen besonderen Einbruchschutz an der Immobilie anzubringen. Lediglich verschließbare Eingangstüren und Wohnungstüren werden vorausgesetzt. Weiter gehende Einbruchsicherungen sind Sache des Mieters.


