Eigentümergrundschuld
Verwandte Begriffe
Die Eigentümergrundschuld ist eine besondere Form eines Grundpfandrechtes, welches in Abteilung 3 des Grundbuches eingetragen werden kann, denn sie lautet auf den Besitzer selbst. Dieser zunächst paradox anmutende Fall tritt ein, wenn zum Beispiel das an erster Stelle in Abteilung 3 stehende Darlehen abgelöst wurde. Der Eigentümer lässt sich auf diesen Betrag eine Eigentümergrundschuld eintragen, damit er über diese Höhe erneut ein kostengünstiges – da an vorderster Stelle stehendes – Darlehen abschließen kann.


![Foto: © [2008] JupiterImages Corporation Foto: © [2008] JupiterImages Corporation](http://www.meineimmobilie.de/res/16219573_100x_a70_7ab.jpg)
![Foto: ©[2008] JupierImages Corporation Foto: ©[2008] JupierImages Corporation](http://www.meineimmobilie.de/res/geld_muenzen_neu_100x_516_d76.jpg)

![Foto: © [2008] JupiterImages Corporation Foto: © [2008] JupiterImages Corporation](http://www.meineimmobilie.de/res/23265627_100x_389_7ab.jpg)
