Eigenheim

Das Eigenheim ist der Traum vieler Menschen. Für die selbst bewohnte Immobilie werden hohe Kredite aufgenommen und viele Einschränkungen in Kauf genommen. Grundlage für den Kauf eines Eigenheims sollte eine realistische Budgetplanung und ein dazu passender Kaufpreis sein.
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Sie haben den Maler, den Elektriker oder den Fliesenleger im Haus. Hinterher ist zwar alles schöner und besser, aber natürlich bekommen Sie dafür auch eine Rechnung präsentiert. Heften Sie diese Rechnung zu Ihrer Steuererklärung, denn dafür bekommen Sie vom Finanzamt was geschenkt: 20 % des Rechnungsbetrags als Ihr persönliches „Steuerbonbon!“

Wer im Alter zwar eine Immobilie, aber kaum eine Rente besitzt, kann sich über den Rentenkauf finanziell absichern: Die Immobilie verkaufen und dafür eine monatliche Rente mit Wohnrecht bekommen. Für Käufer ist dieses Modell ebenfalls günstig, denn die Finanzierung läuft in Monatsraten und kann deshalb auch ohne Kredit bewältigt werden.

Rundfunkgebühren sind wie Steuern: Es gibt so gut wie kein Entkommen. Ab 2013 werden sie pro Haushalt und nicht mehr pro Empfangsgerät erhoben. Was heißt das für Sie als Immobilieneigentümer? Die wichtigsten Regeln finden Sie in diesem Beitrag.

Für mein Eigenheim habe ich eine Gebäude- mit eingeschlossener Elementarschadenversicherung und außerdem eine Hausratsversicherung. Auch auf unser Mietshaus läuft eine Gebäudeversicherung und zudem eine Gebäudehaftpflicht. Kann ich diese Policen steuerlich geltend machen?

„In meiner Immobilie habe ich ein Schimmelproblem. Rund 1.500 Euro kostet die Beseitigung, sagt mein Malerbetrieb. Kann ich die Kosten  von der Steuer absetzen?“ so lautet eine Leserfrage, die uns kürzlich erreichte. Unsere Antwort: Im Eigenheim teilweise, bei einer Mietimmobilie sogar vollständig.

Sie wissen wahrscheinlich: Wer ein Grundstück nach dessen Erwerb verkauft, sollte dies erst nach Ablauf von zehn Jahren tun. Sonst muss der Gewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden ("Spekulationssteuer"). "Was aber zählt als 'Erwerb'", fragte uns ein Leser? "Gehören Erbschaften und Schenkungen auch dazu?"

Der Traum vom Eigenheim kann schnell zum Albtraum werden. Daher sollten Bauherren schon im Vorfeld nötige Genehmigungen einholen, Bauanträge stellen und entsprechende Versicherungen abschließen.

Das Arbeitszimmer absetzen - diese Möglichkeit besteht für Selbstständige und Arbeitnehmer, egal ob dieses Arbeitszimmer im eigenen Haus liegt oder angemietet ist. Und das macht sich in aller. Regel in barer Münze bezahlt. Zwangsläufig stellt sich die Frage, die uns neulich auch ein Leser gestellt hat: Sind die Raumkosten für ein Arbeitszimmer auch für Vermieter absetzbar? Hier finden Sie die Antwort.

Ob Hamburg, Berlin, München oder Köln: Bezahlbarer Wohnraum in deutschen Großstädten wird immer knapper. Wer nicht auf das Freizeitangebot der Stadt verzichten möchte, sollte auf das Umland setzen.

Die Wohnung gekündigt und der Umzug geplant doch das neue Eigenheim ist noch nicht bezugsfertig: Bauzeitüberschreitung und verschobene Einzugstermine sind auf der Baustelle keine Seltenheit. Zu diesem Problem traf das Oberlandesgericht München eine wichtige Entscheidung.