Was blüht denn da auf Ihrem Balkon?

Eher Eisblumen statt Geranien – so sieht es wohl im Moment aus, wenn Sie aus dem Fenster schauen. Aber: Der nächste Frühling kommt bestimmt und damit vielleicht Tulpen, Narzissen und Cannabis…
… wie bitte: Cannabis? Ja ist das denn überhaupt erlaubt? Nein! Der Anbau von Cannabis fällt unter das Betäubungsmittelgesetz. Noch jedenfalls. Denn wenn es nach den Linken geht, darf Ihr Mieter bald Cannabis statt Geranien in seinen Balkonkästen züchten.
Die wollen nämlich den Handel, Besitz und Eigenanbau von Cannabis zum Eigengebrauch legalisieren. Nicht nur die viel diskutierten „Kiffer-Clubs“ soll´s geben, sondern auch der gepflegte Eigenanbau bis 30 g pro Nase.
Noch ist der Anbau von Cannabis auf dem Balkon ein handfester Kündigungsgrund – und das wird sehr wahrscheinlich auch so bleiben.
Oder könnten Sie sich vorstellen, dass bald auch auf Ihrem Mieterbalkon Hanf wächst? Diskutieren Sie mit bei dem, was Ihnen bald blühen könnte!