Betriebskostenvorauszahlung
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Zahlt der Mieter eine Grund- bzw. Nettomiete plus Vorauszahlungen, muss der Vermieter am Jahresende über die tatsächlich entstandenen Betriebskosten abrechnen. In der Betriebskostenkostenabrechnung müssen die monatlichen Vorauszahlungen exakt von dem auf den Mieter entfallenden Betriebskostenanteil abgezogen werden.







