Betriebskostennachzahlung
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Zahlt der Mieter eine Grund- bzw. Nettomiete plus Vorauszahlungen, muss der Vermieter am Jahresende über die tatsächlich entstandenen Betriebskosten abrechnen. Kommen am Ende des Abrechnungszeitraums höhere Betriebskosten heraus als der Mieter vorausbezahlt hat, endet die Betriebskostenabrechnung mit einer Nachzahlung zulasten des Mieters. Die Nachzahlung ist zu dem Zeitpunkt fällig, an dem die Abrechnung dem Mieter zugeht. Allerdings hat der Mieter dann noch eine Prüffrist, die mit dem übernächsten Monatsbeginn endet, nachdem ihm die Abrechnung zugegangen ist. Ab dem Zeitpunkt muss sie der Mieter zahlen.








