Zwischenabrechnung
Obwohl Sie eine Zwischenablesung durchgeführt haben, müssen Sie bei einem Mieterwechsel noch lange keine Zwischenabrechnung erstellen. Ihr Mieter muss vielmehr so lange warten, bis die nächste Betriebskosten-Abrechnung fürs gesamte Haus fällig ist.
Siehe auch unter Teilabrechnung.
