Zweite Berechnungsverordnung
Diese gilt in erster Linie nur für den öffentlich geförderten Wohnungsbau. Die in ihr bis zum 01.01.2004 enthaltenen Vorschriften über die Wohnflächenberechnung und die Betriebskosten wurden ausgelagert in extra Gesetze: Die Wohnflächenverordnung und die Betriebskostenverordnung.
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