Zweifamilienhaus
Wohnen Sie und Ihr Mieter zusammen in einem Zweifamilienhaus, müssen Sie sich nicht an die strenge Heizkostenverordnung halten.
Sie können also im Mietvertrag beispielsweise eine andere Umlage der Heizkosten vereinbaren. Ohne eine solche Vereinbarung gilt allerdings die Heizkostenverordnung.
Sprich: Allein die Tatsache, dass es sich um ein Gebäude mit nicht mehr als 2 Einheiten handelt, von denen Sie eine selbst bewohnen, befreit Sie noch nicht von der Heizkostenverordnung!
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