Zurückbehaltungsrecht
Um Ihnen Druck zu machen, kann Ihr Mieter nach Ablauf der Abrechnungsfrist die laufenden Betriebskostenvorauszahlungen so lange zurückbehalten, bis Sie abgerechnet haben.
Durch das zu späte Abrechnen verlieren Sie außer der Nachzahlung allerdings keinen Cent. Erstellen Sie nämlich noch eine formell wirksame Abrechnung, muss Ihr Mieter die laufenden Vorauszahlungen (nicht aber die errechnete Nachzahlung!) wieder auf Ihr Konto überweisen und die rückständigen Vorauszahlungen nachzahlen. Fließt das Geld danach nicht, können Sie Ihrem Mieter sogar wegen Zahlungsrückstands fristlos kündigen, wenn der rückständige Betrag 2 Monatsmieten beträgt!
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