Wohnflächenvergrößerung
Wird Ihre Mieterwohnung durch einen Umbau größer, können Sie auch höhere Vorauszahlungen fordern.
Schließlich bedeutet eine größere Wohnfläche auch mehr Betriebskosten (AG Berlin-Schöneberg, Urteil v. 17.02.1999, 12 C 351/98, HE 1999, S. 272).
