Wartungsklauseln
Sie dürfen nicht alle Wartungskosten als Betriebskosten umlegen. Allerdings können Sie beispielsweise das Warten des Durchlauferhitzers per Klausel auf den Mieter übertragen.
Dafür gelten allerdings so strenge Regeln wie bei Kleinreparaturen: Ohne Obergrenze sind solche Klauseln unwirksam.
Siehe auch unter Vollwartungsvertrag