WarmwasserVorlaufzeit
Drückt Ihr Mieter auf den Warmwasserhebel, muss nach einem maximalen Vorlauf von 3 l das Wasser 50 °C warm werden.
So sieht es das Arbeitsblatt W 551 des DVGW (= Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfachs e. V.) vor, das Vorgaben für Neuerstellung von Trinkwassererwärmungsanlagen macht.
Sinkt die Warmwassertemperatur dagegen unter 40 °C oder beträgt die Vorlaufzeit 5 Minuten, darf der Mieter die Miete um 10 % mindern (LG Berlin, Urteil v. 26.05.1998, 64 S 266/97, NZM 1999, S. 1039).
