Wärmemengenzähler
Mit Wärmemengenzählern (auch Wärmezähler genannt) können Sie den exakten physikalischen Verbrauch erfassen. Die sind zwar recht teuer, aber beispielsweise bei einer Fußbodenheizung die einzige Möglichkeit, überhaupt den Verbrauch zu erfassen. Außerdem kann der Mieter jederzeit selbst seinen Verbrauch ablesen und sein Heizverhalten entsprechend steuern.
Brauchen Sie einmal neue Batterien für den Wärmemengenzähler, dürfen Sie die Kosten Ihrem Mieter auf die Betriebskosten-Abrechnung setzen. Das ergibt sich meist sogar schwarz auf weiß aus Ihrem Mietvertrag.
Diese Kosten der Verwendung des Wärmemengenzählers stehen nämlich ausdrücklich in der Betriebskostenverordnung drin (AG Steinfurt, Urteil v. 04.02.1999, 4 C 629/98, WM 1999, S. 721).
Übrigens: Denken Sie daran, dass Sie die Geräte alle 5 Jahre nacheichen müssen!
