Vordach
Natürlich können Sie eine Glasreinigungsfirma damit beauftragen, das verglaste Vordach über dem Eingang zu putzen - allerdings geht das auf Ihre Kosten!
Denn das Reinigen und Instandhalten von Dächern ist Sache des Vermieters. So sehen es jedenfalls die Gerichte (LG Hamburg, Beschluss v. 21.05.2001, 311 S 42/01, HE 2001, S. 306).
Siehe auch unter Glasdach
