Versicherungen
Die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung sind umlagefähig. Darunter fällt die Feuer-, Sturm-, Leitungswasserschadens- und Glasbruchversicherung. Ebenso die Haftpflichtversicherung für das Gebäude, die Öltankversicherung und die Versicherung für den Aufzug.
Entscheidend ist, ob die jeweilige Versicherung gebäude- oder betriebsbezogen ist.
Die Kosten Ihrer Rechtsschutzversicherung können Sie allerdings nicht auf Ihren Mieter umlegen.
Wichtig: Bei einer Mischnutzung kann die Versicherungsprämie wegen des gesteigerten Risikos, das mit der Gewerberaum-Vermietung verbunden ist, höher ausfallen. Geht es nach dem BGH, müssen Sie jedoch keinen Vorwegabzug mehr vornehmen (BGH, Urteil v. 08.03.2006, VIII ZR 78/05).
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