Vermieterwohnung
Bewohnen Sie in Ihrem Mietshaus eine Wohnung selbst, müssen Sie natürlich auch die auf diese Wohnung entfallenden Betriebskosten aus der eigenen Tasche bezahlen.
Sie müssen jedoch nicht für sich selbst eine eigene Abrechnung erstellen. Es genügt, wenn Sie Ihre Kosten in die umlegenden Gesamtkosten einfließen lassen und dann am Ende selbst tragen.
