Unterschrift
Bei der Betriebskosten-Abrechnung dürfen Sie Tinte sparen. Fehlt unter der Abrechnung Ihre Unterschrift, ist sie dennoch wirksam. Betriebskosten-Abrechnungen müssen Sie nämlich nicht unterschreiben (AG Schöneberg, Urteil v. 21.02.2000, 109 C 491/99, GE 2000, S. 475).
Auch Abrechnungen ohne Ihre Unterschrift sind wirksam und müssen von Ihrem Mieter bezahlt werden.
Wichtig: Für Vermieter von preisgebundenem Wohnraum ist die Unterschrift unter der Abrechnung ein absolutes Muss. Das verlangt die strenge Schriftform. Vermieter von preisfreiem Wohnraum haben es dagegen leichter: Für sie gilt die weniger strenge Textform. Dazu gehört, dass sie ihre Abrechnung nicht unterschreiben müssen. Schaden kann es aber nichts!
zurück zu: Ungezieferbekämpfung
weiter mit: Vandalismusschäden
