Unfallberufsgenossenschaft
Haben Sie einen Hausmeister, müssen Sie für den auch den Pflichtbeitrag zur Unfallberufsgenossenschaft zahlen. Die zählen zu den umlagefähigen Hausmeisterkosten.
Denken Sie daran, dass Sie auch einen Minijobber bei der Unfallversicherung anmelden müssen. Für Ihren Hausmeister und Ihre Reinigungskraft gibt es dafür extra ein spezielles Hausbesorger-Formular bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (www.vbg.de).