Umbauter Raum
Einen kleineren Raum haben Sie schneller beheizt als einen großen - noch dazu, wenn der ziemlich hohe Decken hat. Um diesem unterschiedlichen Verbrauch Rechnung zu tragen, können Sie den umbauten Raum als Umlageschlüssel beim Verteilen der Betriebskosten vertraglich vereinbaren. Das bietet sich vor allem dann an, wenn es in Ihrem Gebäude Mietobjekte mit stark unterschiedlicher Raumhöhe gibt.
Vermieten Sie z. B. eine Villa, in der die Deckenhöhe der einzelnen Wohnungen zwischen 2,50 m bis 4,50 m liegt, ist ein Umlageschlüssel nach dem umbauten Raum sicherlich gerechter als ein Umlageschlüssel nach der Wohnfläche (nur Fußbodenfläche).
Wichtig: Nach diesem Umlageschlüssel dürfen Sie nur abrechnen, wenn Sie das auch ausdrücklich vereinbart haben. Wer nichts vereinbart hat und Wohnraum vermietet, muss nach der Wohnfläche abrechnen.
Siehe auch unter Verteilungsschlüssel
