TÜV
Die 3 Buchstaben stehen für Technischer Überwachungsverein. Beispielsweise beim Aufzug ist nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Betriebssicherheitsverordnung vorgeschrieben, dass der TÜV einmal im Jahr zur Sicherheitsprüfung vorbeikommt. Solche Kosten sind - jedenfalls, wenn sie regelmäßig entstehen - umlagefähig.
Wichtig zu wissen: Den Blitzableiter müssen Sie alle 6 Jahre kontrollieren lassen. Die Kosten dürfen Sie aber nur umlegen, wenn Sie dies extra unter Sonstige Kosten so vereinbart haben. Gleiches gilt beispielsweise für das regelmäßige Prüfen beim Flüssiggastank.
