Terrorversicherung
Die Kosten einer Terrorversicherung zählen zu den Kosten der Sachversicherung, die Sie nach § 2 Nr. 13 Betriebskostenverordnung umlegen dürfen. Aber nur, wenn die Terrorversicherung auch objektiv erforderlich ist. Das ist sie, wenn sich das zu versichernde Gebäude in einer gefährdeten Gegend befindet.
Beispielsweise in unmittelbarer Nähe einer Botschaft, eines Konsulats oder einer militärischen Einrichtung, auf die terroristische Anschläge zu befürchten sind (BGH, Urteil v. 13.10.2010, XII ZR 129/09).
